Blauzungenkrankheit



Empfehlung zur Impfung von Schafen und Ziegen gegen das Blauzungenvirus

Seit September 2023 breitet sich das Blauzungenvirus Typ 3 (BTV-3) von den Niederlanden aus über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Bremens und Rheinland-Pfalz aus und bedroht nun auch Hessen. Dies kann erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern, insbesondere bei Schafen, und wirtschaftliche Schäden verursachen. Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen sicheren Schutz vor einem schweren Verlauf und sollte vor Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen (blutsaugende Stechmücken) im Sommer abgeschlossen sein.

Impfstoffe und Impfstatus

Obwohl derzeit kein zugelassener Impfstoff verfügbar ist, wurde per Verordnung die Anwendung von drei verfügbaren Impfstoffen gestattet, sodass seit Juni 2024 eine Impfung möglich ist. Hessen hat Anfang Juli den BTV-Freiheitsstatus verloren, nachdem das BTV-3-Virus bei einer Handelsuntersuchung bei einem klinisch unauffälligen Rind nachgewiesen wurde.

Übertragung und Symptome

Das Virus der Blauzungenkrankheit wird ausschließlich durch Gnitzen und nicht direkt von Tier zu Tier übertragen. Bei Wiederkäuern wie Schafen, Ziegen und Rindern führt es zu akuten Symptomen wie Fressunlust, Apathie, hohem Fieber, Speichelfluss, Schwellungen am Kopf, der Zunge und der Lippen, Entzündungen am Kronsaum der Klauen mit Lahmheit und geröteten Schleimhäuten. Bei schweren Verläufen können Tiere versterben. In den Niederlanden wurden bei infizierten Schafen bis zu 25 Prozent Verluste verzeichnet.

Besondere Hinweise

  • Insbesondere bei Schafen ist mit starken klinischen Symptomen und Todesfällen zu rechnen.
  • Tierverluste durch das Virus der Blauzungenkrankheit werden nicht von der Tierseuchenkasse entschädigt.

Durchführung der Impfung

Der Impfstoff wird über Tierarztpraxen bezogen und verabreicht. Sollten Sie die Impfung Ihrer Tiere in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hoftierarzt. Erfolgte Impfungen sind durch die jeweilige Tierarztpraxis in HI-Tier zu erfassen.

Unterstützung durch die Hessische Tierseuchenkasse

Um die Impfung auf freiwilliger Basis zu fördern, gewährt die Hessische Tierseuchenkasse eine Beihilfe zur Impfung. Den Antrag auf Beihilfe stellt die impfende Tierarztpraxis. Die Beihilfe wird über den Tierarzt mit dem Tierhalter verrechnet.

Auf der Homepage der Tierseuchenkasse steht dazu Folgendes:

„Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3-Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen.

Die Höhe der Beihilfe beträgt für Rinder 3,- Euro je Impfung je Rind und für Schafe und Ziegen 2,- Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.

Die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgen über die jeweiligen Impftierärzte. Diese beantragen die Beihilfe online über das Web-Portal der HTSK. Vom Impftierarzt und vom Tierhalter wird dabei eine ausgefüllte Einverständniserklärung zur Beantragung der Beihilfe im Web-Portal hochgeladen. Dies gewährleistet, dass die dem Impftierarzt gewährte Beihilfe auch dem Tierhalter zugutekommt.

Die Gewährung der Beihilfe erfolgt erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier. Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle. Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Anträge können ab sofort gestellt werden.“



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