Beteiligung von Menschen ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Auch Kinder und Jugendliche können und sollen sich beteiligen – schließlich gilt es, ihre Zukunft zu gestalten. Das gelingt am besten, wenn Kinder und Jugendliche ihre Interessen einbringen können.
Wir setzen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten dafür ein, dass das Recht auf Beteiligung besser umgesetzt und in Anspruch genommen wird! Beteiligung kann dabei in unterschiedlichen Formen erfolgen: zum Beispiel durch Teilnahme an Befragungen, Austauschformaten, Foren oder Workshops.
Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.
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Deutsches GrundgesetzArtikel 5
Deutsches Grundgesetz
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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Hessische VerfassungArtikel 4
Hessische Verfassung
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.
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Kinder- und JugendhilfegesetzParagraph 8, Paragraph 11, Paragraph 12, Paragraph 80
Paragraph 8 - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Paragraph 11 - Jugendarbeit
Paragraph 12 - Förderung der Jugendverbände
Paragraph 80 - Jugendhilfeplanung
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Hessisches Kinder- und JugendhilfegesetzbuchArtikel 2
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
Beteiligung von jungen Menschen und Familien
Junge Menschen und ihre Familien sollen an der Jugendhilfeplanung und anderen sie betreffenden örtlichen und überörtlichen Planungen in angemessener Weise beteiligt werden.
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Hessische GemeindeordnungParagraph 4c
Hessische Gemeindeordnung
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.
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Hessische LandkreisordnungParagraph 4c
Hessische Landkreisordnung
Beteiligung von Kindern & Jugendlichen
Der Landkreis soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll der Landkreis über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Kreisangehörigen hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.
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BaugesetzbuchParagraph 9
Baugesetzbuch
3 Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.
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Wir machen uns stark...
...für das Recht auf Beteiligung.
Präventionsketten Hessen - Gemeinsam für ein gelingendes Aufwachsen!
Was brauchen Kinder, um gut und gesund aufzuwachsen? Was läuft gut im Landkreis - und wo fehlt es an Strukturen und Angeboten? Welche Ideen habt Ihr, damit Kinder sich gut entwickeln können?
Was hat es mit den Kinder- und Jugendrechten auf sich? An welchen Stellen fehlt Wissen über die Rechte von Kindern und Jugendlichen? Was können wir tun, wenn die Rechte von Kindern und Jugendlichen missachtet werden?
Partnerschaft für Demokratie - Gemeinsam etwas bewegen: das Jugendforum!
Das Jugendforum ist überall dort, wo ihr eure Interessen ansprecht, wo ihr Ideen entwickelt oder in die Tat umsetzt. Die Partnerschaft für Demokratie will junge Menschen beratend und finanziell unterstützen, sich zu beteiligen.
Wir interessieren uns für eure Themen und wollen euch unterstützen. Beispielsweise durch unseren Erfahrungsschatz in puncto Mitbestimmung und Demokratie, durch unsere Kontakte zu unterschiedlichen Akteuren im Landkreis, durch finanzielle Mittel zur Umsetzung eurer Projekte.
Bildung findet nicht nur in Schule statt! Auch informelles und non-formales Lernen in der Freizeit beispielsweise in Jugendtreffs, Vereinen oder Museen sind wichtig.
Haben alle Menschen in unserem Landkreis die gleichen Chancen zu lernen? Was bedeutet es, ein Leben lang zu lernen? Welche Bildungsangebote gibt es, welche fehlen?
Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen
Demokratie lernen. Demokratie leben. Mitreden und mitgestalten.
Du hast Deine ganz eigene Sicht zum Leben, zur Umwelt, zur Gesellschaft, zum Landkreis. Bringe Dich ein, teile Deine Perspektiven. Nur so kannst Du dazu beitragen, dass Erwachsene die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen erfahren und berücksichtigen können.
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Wenn du in Zukunft mitreden und mitgestalten willst, kannst du uns hier deine Kontaktdaten hinterlassen. Wir freuen uns schon jetzt, gemeinsam mit dir die Welt - oder vielleicht zunächst unseren Landkreis - zu verändern!
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