Dorfentwicklung
Leistungsbeschreibung
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu gestalten, sowie ihre Identität zu bewahren und durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.
Mit der Förderung sollen die Innenentwicklung gestärkt und die Ortskerne funktional und gestalterisch erhalten und entwickelt werden. Die Bewahrung der dörflichen Baukultur und die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität stehen ebenso im Fokus wie die Entwicklung der örtlichen Grundversorgung und Daseinsvorsorge.
Der demografische und strukturelle Wandel erfordert eine nachhaltige Strategie, wie sich eine Kommune insgesamt entwickeln soll und welche Funktionen die einzelnen Stadt-/ Ortsteile dabei übernehmen. Die kommunale Gesamtstrategie auf der Grundlage eines Kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK) muss sich auf alle Stadt-/Ortsteile erstrecken und soll u.a. Aussagen darüber treffen, wie Nahversorgung und Infrastruktur längerfristig gesichert werden können.
Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von sozialen und kulturellen Netzwerken zur Stärkung der Daseinsvorsorge eigenständige Programmziele.
Anträge / Formulare
Anträge:
Ab 2023 ist die Antragstellung nur noch online auf der Seite www.agrarportal-hessen.de möglich. Anmeldung über 06000 (für Hessen) und 7-stellige Personenidentnummer (PI). Eine PI-Nummer haben alle, die schon einmal einen Förderantrag gestellt haben. Bei erstmaliger Antragstellung muss der Button "Noch kein Konto? Hier registrieren" ausgewählt werden oder Sie setzen sich zuvor mit uns in Verbindung.
Förderanträge sollten jährlich zum 15. Februar bewilligungsreif eingereicht werden, da eine Förderung im laufenden Jahr nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel möglich ist.
- Formulare und Dokumente zur Dorf- und Regionalentwicklung auf der Seite der WIBank
- Grundsätze Baugestaltung und Verwendung von Baumaterialien im Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Nachweis Bankverbindung durch Bankbestätigung
- § 44 LHO Anlage 2 - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- § 44 LHO Anlage 3 - Allgemeine Nebenbestimmungen für Gebietskörperschaften
Was sollte ich noch wissen?
Fördermaßnahmen
- Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen
- Unterstützung bürgerschaftliches Engagement
- Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe
- Örtliche Infrastruktureinrichtungen
- Umnutzung, Sanierung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen
- Städtebaulich verträglicher Rückbau
- Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche
Förderungsmöglichkeiten und Konditionen
Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller über einen mehrjährigen Zeitraum hinweg in den Kommunen (Förderschwerpunkten), die in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen worden sind. Die Förderkonditionen ergeben sich aus der jeweils gültigen Richtlinie.
Förderanträge sollten jährlich zum 15. Februar bewilligungsreif eingereicht werden, da eine Förderung im laufenden Jahr nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel möglich ist.
Weiterführende Informationen