Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)

  • Leistungsbeschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus finanziell schwächeren Familien die Teilnahme an Bildungs- und Teilhabeangeboten zu ermöglichen. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst;
     
     Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Mitgliedschaft im Sportverein oder der Besuch einer Musikschule kann mit monatlich bis zu 15 Euro bezuschusst werden.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August (­Beginn erstes Schulhalbjahr) und zum 1. Februar (­Beginn zweites Schulhalbjahr). Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht..
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten; den Bedarf muss die Schule bestätigen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten übernommen.
    • Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden übernommen.
    • Die erforderlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülertickets) werden ab der 11. Klasse erstattet.
  • Verfahrensablauf

    Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II, SGX II oder AsylbLG, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits im Antrag für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts enthalten. Sofern Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.  

  • Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
    • Sozialhilfe oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für die Inanspruchnahme von soziokulturellen Leistungen: 18 Jahre.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?


    • Nachweis der Berechtigung durch Vorlage der "Bescheinigung zur Vorlage bei der kommunalen Stelle nach § 13 Abs 4 i.V.m. § 6b BKGG für Bildungs- und Teilhabeleistungen" und des Bescheids über die Gewährung Kinderzuschlag oder Wohngeld
    • Belege und Nachweise, z.B. Rechnungen, Zahlungsbelege, Teilnahme- und Mitgliedsbescheinigungen, Schulbescheinigungen und sonstige Nachweise

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) können für zwölf Monate rückwirkend geltend gemacht werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare