Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
- Leistungsbeschreibung
- Zuständige Stelle
- Welche Gebühren fallen an?
- Rechtsgrundlage
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-RotenburgAls Erdwärme wird die unterhalb der Oberfläche der festen Erde vorhandene thermische Wärmeenergie bezeichnet. Diese beruht im Wesentlichen auf der von der Sonne eingestrahlten Wärmeenergie und dem vom Erdinneren zur Erdoberfläche gerichteten Wärmestrom. Bis zu einer Tiefe von 400 m spricht man von oberflächennaher Erdwärme.
Die Errichtung und der Betrieb von Erdwärmesondenanlagen bedürfen aufgrund ihres Einbringens in das Grundwasser grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Grundwasserbenutzung).
Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe erreichen aufgrund der geringen Einbautiefe das Grundwasser in der Regel nicht. Sie sind aber grundsätzlich anzeigepflichtig. Unter gewissen Bedingungen kann jedoch auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich werden.
Teaser
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-RotenburgDas Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) ist zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen und Anträgen auf Erlaubnis einer Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren und sonstige oberflächennahe Erdwärmenutzungen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-RotenburgFür den Betrieb einer erlaubnispflichtigen Erdwärmegewinnungsanlage bis 30 kW fallen Gebühren in Höhe von 350,00 € an. Anlagen über diesen Bemessungswert hinaus unterliegen gesonderten Gebühren.
Liegt das Vorhaben darüber hinaus in einem als „ungünstig“ eingestuften Gebiet (Standortbeurteilung – s. weiterführende Informationen), entstehen folgende zusätzliche Gebühren:
- 100,00 € für die Erteilung der Erlaubnis sowie
- ggf. Gebühren für das erforderliche hydrogeologische Gutachten vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Diese werden gesondert durch das HLNUG abgerechnet.
Anzeigeverfahren sind gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Rechtsgrundlage
§49 Abs 1 Satz 2 WHG
Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-RotenburgGesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Erlass „Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden“
Leitfaden „Erdwärmenutzung in Hessen“
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Was sollte ich noch wissen?
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-RotenburgZusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen zur Erdwärme des HLNUG
Erläuterungen zur oberflächennahen Geothermie des HLNUG
Anzeigen geologischer Untersuchungen und Bohrungen in Hessen
Anträge / Formulare