Grundwasserbenutzung
Leistungsbeschreibung
Das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser stellt eine Benutzung im Sinne des Wasserrechts dar und bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis (§ 9 Wasserhaushaltsgesetz – WHG).
Nach § 46 WHG bedarf das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser
- für den (eigenen) Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck
keiner Erlaubnis.
Zusätzlich ist nach § 29 Hessisches Wassergesetz (HWG) eine Erlaubnis nicht erforderlich für eine Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung von Grundwasser für
- gewerbliche Betriebe
- die Landwirtschaft
- die Forstwirtschaft
- den Gartenbau
jeweils in einer Menge von bis zu 3600 m3 pro Jahr.
Die oben genannten erlaubnisfreien Benutzungen sind dem Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) spätestens einen Monat vor Beginn der geplanten Nutzung anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz ist zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen für geplante Grundwasserentnahmen mittels Brunnen oder Quellfassungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Anzeigevordruck sind erforderliche Unterlagen in Form von Lageplänen, Zeichnungen, Nachweisen, Beschreibungen etc. –in 2facher Ausfertigung - hinzuzufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anzeigebestätigung entstehen Gebühren nach Zeitaufwand.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige zur geplanten Grundwasserentnahme muss einen Monat vor Beginn erfolgen.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Informationen zum Grundwasser des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Anzeigen geologischer Untersuchungen und Bohrungen in Hessen
Für Wasserentnahmemengen >3600 m3/Jahr liegt die wasserrechtliche Zuständigkeit beim:
Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umweltschutz – Dez. 31.2
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 0561 / 106-2941 oder -2942Anträge / Formulare