Erdwärmenutzung
Leistungsbeschreibung
Als Erdwärme wird die unterhalb der Oberfläche der festen Erde vorhandene thermische Wärmeenergie bezeichnet. Diese beruht im Wesentlichen auf der von der Sonne eingestrahlten Wärmeenergie und dem vom Erdinneren zur Erdoberfläche gerichteten Wärmestrom. Bis zu einer Tiefe von 400 m spricht man von oberflächennaher Erdwärme.
Die Errichtung und der Betrieb von Erdwärmesondenanlagen bedürfen aufgrund ihres Einbringens in das Grundwasser grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Grundwasserbenutzung).
Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe erreichen aufgrund der geringen Einbautiefe das Grundwasser in der Regel nicht. Sie sind aber grundsätzlich anzeigepflichtig. Unter gewissen Bedingungen kann jedoch auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich werden.
Zuständige Stelle
Das Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) ist zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen und Anträgen auf Erlaubnis einer Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren und sonstige oberflächennahe Erdwärmenutzungen.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Betrieb einer erlaubnispflichtigen Erdwärmegewinnungsanlage bis 30 kW fallen Gebühren in Höhe von 350 Euro an. Anlagen über diesen Bemessungswert hinaus unterliegen gesonderten Gebühren.
Liegt das Vorhaben darüber hinaus in einem als „ungünstig“ eingestuften Gebiet (Standortbeurteilung – s. weiterführende Informationen), entstehen folgende zusätzliche Gebühren:
- 100 Euro für die Erteilung der Erlaubnis sowie
- ggf. Gebühren für das erforderliche hydrogeologische Gutachten vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Diese werden gesondert durch das HLNUG abgerechnet.
Anzeigeverfahren sind gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Anträge / Formulare