Impfberatung
Leistungsbeschreibung
Impfungen gehören zu den wirksamsten Schutzmaßnahmen vor ansteckenden Krankheiten. Sie sind daher ein wichtiges Mittel, um die Gesundheit unserer Kinder zu schützen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Expertengremium, welches Impfempfehlungen für die Bevölkerung in Deutschland entwickelt. Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gibt sie Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten beim Menschen.
Am 01. März 2022 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind vor Eintritt in den Kindergarten, Kindertagespflege oder Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten hat.
Die Impfungen werden in der Regel durch den Kinderarzt oder den Hausarzt durchgeführt.
In Anlehnung an oben genannten Empfehlungen und Gesetze führen wir Impfberatungen durch.
Quellen und weitere Informationen zur Masernimpfung und dem Masernschutzgesetz:
masernschutz.de - Informationen vom Bundesministerium für Gesundheit
Informationen zur Impfpflicht vom Bundesministerium für Gesundheit
Informationen des RKI zur Schutzimpfung gegen Masern
Quellen und weitere Informationen zu Impfempfehlungen:
impfen-info.de - Informationsangebot des BZgA