Integrationsmaßnahmen/Eingliederungshilfe in Kindertagesstätten
Leistungsbeschreibung
Kinder mit einer Behinderung bzw. drohender Behinderung haben einen Anspruch auf eine Eingliederungshilfe. Die Kindertagestätte sowie die Eltern stellen hierfür gemeinsam einen Antrag beim Amt für Soziales, welches anschließend eine ärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt beauftragen kann. Die Eltern erhalten daraufhin eine Einladung zur Vorstellung im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Zu diesem Termin sollten das U-Heft, sowie alle medizinischen Unterlagen und Berichte mitgebracht werden. Neben einem ausführlichen Gespräch über die Erkrankungen und die Entwicklung des Kindes, findet eine ärztliche Untersuchung statt und es werden individuelle Fördermaßnahmen besprochen.
Unter Berücksichtigung der amtsärztlichen sozialmedizinischen Stellungnahme und nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen entscheidet der zuständige Sozialhilfeträger über den gestellten Antrag.
Anträge / Formulare