Teilhabeassistenz in Schulen
Leistungsbeschreibung
Man nennt sie auch Schulbegleitung, Schulassistenz oder Integrationshelfende. Die Begleitung des Kindes in der Schule durch eine Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe als Teilhabe an Bildung. Die Grundlage steht dafür in § 112 SGB IX oder im Falle einer seelischen Behinderung in § 35a SGB VIII.
Der Antrag für Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung wird über das Amt für Soziales gestellt, welches anschließend eine ärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt beauftragen kann. Die Eltern erhalten daraufhin eine Einladung zur Vorstellung im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Zu diesem Termin sollten das U-Heft, sowie alle medizinischen Unterlagen und Berichte mitgebracht werden. Neben einem ausführlichen Gespräch über die Erkrankungen und die Entwicklung des Kindes, findet eine ärztliche Untersuchung statt und es werden individuelle Fördermaßnahmen besprochen.
Unter Berücksichtigung der amtsärztlichen sozialmedizinischen Stellungnahme und nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen entscheidet der zuständige Sozialhilfeträger über den gestellten Antrag.