Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.
Teaser
Änderungen Ihrer Personendaten (außer bei alleiniger Änderung der Anschrift) sowie bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug lassen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eintragen.
Verfahrensablauf
Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.
Zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Voraussetzungen
Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-RotenburgZulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),
bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, die nicht älter als sechs Monate ist, oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, die nicht älter als sechs Monate ist
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,
gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
Nachweis über die Hauptuntersuchung,
bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.
Rechtsgrundlage
Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist jede Veränderung der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-RotenburgSchriftform erforderlich: Ja