Waffenbesitzkarte
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Ihr Anliegen direkt online starten
- Waffen: Antrag bei Wegzug durch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnis
- Waffen: Antrag zur Ausstellung einer roten Waffenbesitzkarte für Waffensammlerinnen und Waffensammlern
- Waffen: Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer grünen Waffenbesitzkarte für einzelne Personen
- Waffen: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für erbberechtigte Personen
- Waffen: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Vereine
- Waffen: Eintragung einer Waffe auf einer roten Waffenbesitzkarte für Waffensammlerinnen und Waffensammler
- Waffen: Eintragung einer Waffe auf einer Waffenbesitzkarte für Vereine
- Waffen: Erwerbserlaubnis zur Eintragung auf einer Waffenbesitzkarte für Vereine
- Waffen: Nachreichung von Anlagen (Waffenangelegenheiten)
An wen muss ich mich wenden?
Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.