Tierschutz
Leistungsbeschreibung
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.
Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-RotenburgDer Tierschutz ist eine amtstierärztliche Aufgabe, die dem Zweck dient, die art- und bedürfnisgerechte Haltung und damit das Wohlbefinden der Tiere sicherzustellen. Dazu werden gewerbliche Tierhaltungen, Tiertransportunternehmen, Tierheime, Tiergärten, Zirkusbetriebe sowie landwirtschaftliche Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen sowie Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden regelmäßig überwacht.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Überwachung privater Tierhaltungen. Kontrollen werden dabei meist auf Anzeige von Bürgern durchgeführt, die der Meinung sind, dass Tiere gesetzeswidrig gehalten werden.
Die rechtliche Grundlage für den behördlichen Tierschutz ist das Tierschutzgesetz sowie die dazu ergangenen Rechtsverordnungen.
Ihr Anliegen direkt online starten
- Tiere: Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
- Tierhaltung: Meldung Tierquälerei/Mitteilung eines Missstandes einer Tierhaltung
- Tiertransport: Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß Tierschutztransportverordnung
- Tiertransporte: Antrag auf Tiertransporte/Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen
An wen muss ich mich wenden?
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.