Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen umtauschen.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

Zuständige Abteilungen