Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-RotenburgFür den Mietzuschuss
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zur Antragsbearbeitung vollständig, aktuell und ggfs. unterschrieben ein:
WOHNUNG
- Mietvertrag (vollständig)
- Mietbescheinigung (Vordruck beiliegend)
- Mietzahlungsnachweis
ALLGEMEINES
- Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Erweiterte Meldebescheinigung aller Haushaltsmitglieder (der Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
- Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder der letzten 2 Monate vollständig und ungeschwärzt
- Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen aus Sparguthaben oder Bausparverträgen, Dividenden)
- Vermögen (Sparguthaben, Bausparverträge, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.)
- Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt)
- Nachweis über Pflegegrad (Bescheid der Krankenkasse)
- Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder (bei Ausländern oder Staatenlosen)
- Betreuerausweis/Vorsorgevollmacht
EINKOMMEN ALLER HAUSHALTSMITGLIEDER
- Renteneinkünfte (Rentenbescheid bzw. aktuelle Rentenanpassungsmitteilung)
- Ggfls. Nachweis über Grundrentenzeiten
- Erwerbseinkünfte (Arbeitsvertrag, letzte Verdienstabrechnung, Vordruck Bruttoverdienstbescheinigung)
- Unterhalt (z.B. Trennungsunterhalt vom getrenntlebenden Partner/Partnerin, Urteil, Überweisungsbelege)
- Arbeitslosengeld I (Bescheid der Agentur für Arbeit)
- Arbeitslosengeld II (SGB-II-Bescheid vom Jobcenter)
- Krankengeld (Bescheid der Krankenkasse)
- Elterngeld (Bescheid vom Versorgungsamt)
- Mutterschaftsgeld (Bescheinigung der Krankenkasse)
- Übergangsgeld (Bescheid der Rentenkasse)
- BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (Bescheid der Agentur für Arbeit bzw. BAföG-Stelle)
- Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Gewerbeanmeldung, Gewinnermittlung für das vergangene Wirtschaftsjahr, Gewinn-und Verlustrechnung, Einnahmeüberschussrechnung oder Betriebswirtschaftliche Auswertung, Einkommensteuerbescheid)
- Sonstige Einkommen
KINDER
- Kindergeld und Kinderzuschlag (Bescheide der Familienkasse)
- Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung für Kinder ab dem 15. Lebensjahr
- Berufsausbildungsvertrag/Arbeitsvertrag
- Nachweis über die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder (Bescheid über Unterhaltsvorschuss/ Unterhaltstitel oder Zahlungsnachweise eines Elternteils)
- Nachweis über die Höhe der Kinderbetreuungskosten anhand einer Rechnung und Zahlungsbelege (z. B. Kindergarten, Tagesmütter)
Für den Lastenzuschuss
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zur Antragsbearbeitung vollständig, aktuell und ggfs. unterschrieben ein:
HAUS/EIGENTUMSWOHNUNG
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Übergabevertrag oder Grundbuchauszug)
- Wohnflächenberechnung
- Darlehensvertrag
- Jahreskontoauszüge über Fremdmittel (Darlehen)
- Grundsteuerbescheid (der Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
- Angaben zur Ermittlung der Belastung (Vordruck beiliegend)
ALLGEMEINES
- Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Erweiterte Meldebescheinigung aller Haushaltsmitglieder (der Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
- Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder der letzten 2 Monate vollständig und ungeschwärzt
- Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen aus Sparguthaben oder Bausparverträgen, Dividenden)
- Vermögen (Sparguthaben, Bausparverträge, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.)
- Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt)
- Nachweis über Pflegegrad (Bescheid der Krankenkasse)
- Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder (bei Ausländern oder Staatenlosen)
- Betreuerausweis/Vorsorgevollmacht
EINKOMMEN ALLER HAUSHALTSMITGLIEDER
- Renteneinkünfte (Rentenbescheid bzw. aktuelle Rentenanpassungsmitteilung)
- Ggfls. Nachweis über Grundrentenzeiten
- Erwerbseinkünfte (Arbeitsvertrag, letzte Verdienstabrechnung, Vordruck Bruttoverdienstbescheinigung)
- Unterhalt (z.B. Trennungsunterhalt vom getrenntlebenden Partner/Partnerin, Urteil, Überweisungsbelege)
- Arbeitslosengeld I (Bescheid der Agentur für Arbeit)
- Arbeitslosengeld II (SGB-II-Bescheid vom Jobcenter)
- Krankengeld (Bescheid der Krankenkasse)
- Elterngeld (Bescheid vom Versorgungsamt)
- Mutterschaftsgeld (Bescheinigung der Krankenkasse)
- Übergangsgeld (Bescheid der Rentenkasse)
- BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (Bescheid der Agentur für Arbeit bzw. BAföG-Stelle)
- Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Gewerbeanmeldung, Gewinnermittlung für das vergangene Wirtschaftsjahr, Gewinn-und Verlustrechnung, Einnahmeüberschussrechnung oder Betriebswirtschaftliche Auswertung, Einkommensteuerbescheid)
- Sonstige Einkommen
KINDER
- Kindergeld und Kinderzuschlag (Bescheide der Familienkasse)
- Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung für Kinder ab dem 15. Lebensjahr
- Berufsausbildungsvertrag/Arbeitsvertrag
- Nachweis über die Höhe der Unterhaltszahlungen für Kinder (Bescheid über Unterhaltsvorschuss/Unterhaltstitel oder Zahlungsnachweise eines Elternteils)
- Nachweis über die Höhe der Kinderbetreuungskosten anhand einer Rechnung und Zahlungsbelege (z. B. Kindergarten, Tagesmütter)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Anträge / Formulare
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.