Fundmeldung eines Bodendenkmals (Zufallsfund)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit diesem Formular können Sie archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde melden, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind. Grundlage hierfür ist die Fundmeldepflicht für Bodendenkmäler gemäß des Hessisches Denkmalschutzgesetzes. Wurde der Fund bei Bauarbeiten entdeckt? Dann beachten Sie bitte, dass der Fund und die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten sind.

  • Teaser

    Archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind, müssen Sie der zuständigen Stelle melden.

  • Verfahrensablauf

    • Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Wochen eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Fundmeldung (per EMail, falls Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben).
    • Bei Fragen zu Ihrer Fundmeldung werden Sie über die angegebenen Kontaktdaten kontaktiert.
  • Voraussetzungen

    Keine

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Fund und die Fundstelle sind unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden. Wurde der Fund bei Bauarbeiten gemacht, ist die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten.

  • Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen je nach Aufkommen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Weitere Informationen dazu finden Sie beim Landesamt für Denkmalpflege.

  • Bemerkungen

    Ihre Fundmeldung (Fundanzeige) wird in unserem Ortsarchiv erfasst. Fundmeldungen können sehr wichtig sein, da sie auf im Boden verborgene archäologische und paläontologische Fundstellen hinweisen können.


An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder Gemeinde

Zuständige Abteilungen