Trinkwasseruntersuchung
Leistungsbeschreibung
Trinkwasser wird in Deutschland in ausgezeichneter Qualität und kostengünstig in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.
Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt.
Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht.
Außerdem müssen die Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Legionellen in der Trinkwasserinstallation finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).
Sollte es in Ausnahmefällen trotz all dieser Überwachungsmaßnahmen zu Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Trinkwassers kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Trinkwasser gefährliche Keime oder gefährliche Substanzen enthält, so wird empfohlen, sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-Rotenburg"...Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein..." (§ 4 TrinkwV)
Aufgabe des Fachdienstes Gesundheit in der Trinkwasserhygiene ist es, die Vorgaben der Trinkwasserverordnung umzusetzen und zu überwachen, damit dieses Gebot eingehalten wird.
Die öffentliche Trinkwasserversorgung des Landkreises Hersfeld-RotenburgQuellen 43 Tiefbrunnen 70 Wasserwerke 123 Wasserversorger 16 Wasserverbrauch ca. 17.500.000 Liter/Tag Pro-Kopf-Verbrauch ca. 143 Liter/Tag Wasserbeprobungen ca. 500 pro Jahr - Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen
- Auszug der relevanten Paragraphen für Unternehmer und sonstige Inhaber
- Info Trinkwasser in mobilen Einrichtungen (Volksfeste,Kirmes,Messen)
- Legionellen - Empfehlung für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung
- Legionellen - Empfehlungen für die systemische Untersuchung von Trinkwasser- Installationen
- Untersuchungsstellen (Trinkwasserlabore)
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich schriftlich oder telefonisch an eine der unten genannten Stellen wenden, sollten Sie die festgestellten Beeinträchtigungen so gut es geht beschreiben (z.B. Trübung, Geschmack, Geruch oder sonstige Feststellungen). Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Untersuchungsstellen können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen zu finden.
Tipp: Informationen rund ums Trinkwasser erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt, bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen, beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.
Welche Gebühren fallen an?
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für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: Keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
- Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.
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für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: Keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
- das örtlich zuständige Gesundheitsamt
- das Wasserversorgungsunternehmen oder
- bei Problemen mit der Trinkwasser-Installation auch an den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer)
Wenn Sie hingegen selbst eine Untersuchung des Trinkwassers veranlassen möchten, wenden Sie sich an eine entsprechend qualifizierte Untersuchungsstelle. Jedes Bundesland führt eine Liste der im jeweiligen Land zugelassenen Untersuchungsstellen, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Bei diesen können Sie Ihr Trinkwasser auf eigene Kosten untersuchen lassen.
Nehmen Sie die Probe nicht selbst, das Probennahmeverfahren ist standardisiert. Eine falsche Probennahme verfälscht die Analyse.
Unter den nachfolgend aufgeführten Links können die aktuellen Versionen der hessischen Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie ein Auszug der in der hessischen Landesliste aufgeführten Trinkwasseruntersuchungsstellen, die für den Parameter Legionella spec akkreditiert sind, heruntergeladen werden.