Ehrenpreis des Landkreises Hersfeld-Rotenburg für besondere Verdienste

  • Leistungsbeschreibung

    Zur öffentlichen Anerkennung von besonderen Verdiensten um das Wohl der Allgemeinheit, oder um das Ansehen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wird seit 1992 die Ehrenplakette des Landkreises verliehen. Seit 2022 heißt die Auszeichnung "Ehrenpreis für besondere Verdienste".

  • Voraussetzungen

    Der Ehrenpreis für besondere Verdienste kann an Frauen und Männer verliehen werden, die sich durch engagiertes, vorbildliches, bürgerschaftliches Verhalten anerkennenswerte, hervorragende Verdienste erworben oder durch eine beispielhafte Einzelleistung ausgezeichnet haben.

    Die Verdienste sollen überwiegend dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg oder seiner Bevölkerung zugutegekommen sein.

    Vorschlagsberechtigt für den zu verleihenden Ehrenpreis sind die/der Vorsitzende des Kreistages und die Mitglieder des Kreisausschusses.

    Anregungen für eine Verleihung des Ehrenpreises kann jedermann über die Bürgermeisterin/den Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde an die Vorschlagsberechtigten richten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    In der Anregung sollten zur vorgeschlagenen Person mindestens die folgenden Angaben enthalten sein:

    • Vor- und Nachname
    • Wohnanschrift
    • Geburtsdatum
    • ausführliche Darstellung von Art, Umfang und Dauer der besonderen Verdienste um den Landkreis und das Allgemeinwohl
    • gegebenenfalls Referenzpersonen, Vereine oder Organisationen, die zum Engagement der/des Vorgeschlagenen Stellung nehmen können

    Die Anregung ist mit einer Stellungnahme der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Wohnsitzgemeinde zu Verdiensten und Würdigkeit der/des Vorgeschlagenen zu versehen und einer/einem Vorschlagsberechtigten zuzuleiten.

  • Rechtsgrundlage

    Richtlinien über die Verleihung des Ehrenpreises für besondere Verdienste durch den Kreis Hersfeld-Rotenburg:


    § 1

    Der Ehrenpreis des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wird verliehen zur öffentlichen Anerkennung von besonderen Verdiensten um das Wohl der Allgemeinheit oder um das Ansehen des Landkreises.


    § 2

    Der Ehrenpreis kann an Personen verliehen werden, die sich durch engagiertes, vorbildliches, bürgerschaftliches Verhalten anerkennenswerte, hervorragende Verdienste erworben oder durch eine beispielhafte Einzelleistung ausgezeichnet haben. 

    Die Verdienste sollen überwiegend dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg oder seiner Bevölkerung zugutegekommen sein.


    § 3

    Vorschlagsberechtigt sind der/die Vorsitzende des Kreistages und die Mitglieder des Kreisausschusses.

    Anregungen für eine Verleihung des Ehrenpreises können über den Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Wohnsitzgemeinde der/des Vorgeschlagenen an die Vorschlagsberechtigten gerichtet werden. Diese Anregungen sollen neben den persönlichen Daten eine ausführliche Darstellung der Verdienste der/des Vorgeschlagenen enthalten. Sie sind mit einer Stellungnahme des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin zu Verdiensten und Würdigkeit der/des Vorgeschlagenen zu versehen und einer/einem Vorschlagsberechtigten zuzuleiten.


    § 4

    Über die Verleihung des Ehrenpreises entscheidet der Kreisausschuss.


    § 5

    Die Auszeichnung wird durch Aushändigung einer Urkunde verliehen. Gleichzeitig wird eine Glastrophäe sowie eine Anstecknadel überreicht.

    Die Glastrophäe trägt den Schriftzug „Für besondere Verdienste - Landkreis Hersfeld-Rotenburg“ sowie das Kreiswappen.


    § 6

    Die Aushändigung soll in angemessener Form - nach Möglichkeit bei einem öffentlichen Anlass - durch den Landrat/die Landrätin erfolgen.


    § 7

    Die Richtlinie wurde vom Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg in seiner Sitzung am 17.05.2022 beschlossen und tritt zum 01.06.2022 in Kraft. Sie ersetzt die Richtlinie in der bisher gültigen Fassung vom 01.06.1992.