Silberne und Goldene Ehrenplakette des Hessischen Ministerpräsidenten

  • Leistungsbeschreibung

    Um das langjährige ehrenamtliche und kulturelle Wirken von Gesang- und Sportvereinen zu würdigen, verleiht der Hessische Ministerpräsident Sport-, Gesang- und Musikvereinen in Hessen die Silberne und Goldene Ehrenplakette.

  • Verfahrensablauf

    Die Verleihung der Ehrenplakette erfolgt auf Antrag des betroffenen Vereins, seiner Landesorganisation, einer Gemeinde, Stadt oder eines Kreises. Zur Entscheidung, ob die Ehrenplakette verliehen werden kann, wird zunächst geprüft, ob der Verein die beantragte Plakette bereits erhalten hat. Anschließend wird eine Stellungnahme der Landrätin oder des Landrates, der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und gegebenenfalls des entsprechenden Landesverbandes eingeholt.

    Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung. Die Überreichung der Ehrenplakette kann durch den Hessischen Ministerpräsidenten oder eine von ihm beauftragte Persönlichkeit erfolgen.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Verleihung der Silbernen Ehrenplakette ist das mindestens 100-jährige Bestehen des Vereins. Die Silberne Ehrenplakette wird einmalig verliehen, eine zweite Auszeichnung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Das außergewöhnlich lange Bestehen eines Vereins (ab 200 Jahre) kann darüber hinaus mit der „Goldenen Ehrenplakette“ gewürdigt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Ein formloser Antrag ist an die Hessische Staatskanzlei zu richten.

    Zuständige Stelle

    • Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden
    • Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Organisation/Personal
      Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld
  • Rechtsgrundlage

  • Bemerkungen

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Staatskanzlei des Landes Hessen:

    Silberne und Goldene Ehrenplakette des Hessischen Ministerpräsidentena