Emissionen/Immissionen/Immissionsschutz

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
    Wie viel Beeinträchtigung Sie hinnehmen müssen, richtet sich in der Regel danach, ob eine erhebliche Belästigung, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren vorliegen oder nicht (z. B. bei Fabriklärm in der Nachbarschaft von Industriestandorten oder Schadstoffemissionen aus Industriebetrieben).
    Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Immissionswerte der TA-Lärm oder der TA-Luft nicht überschritten werden und an den Anlagen die Emissionswerte zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Dabei werden an genehmigungsbedürftige Anlagen höhere Anforderungen gestellt als an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Der Landkreis hat Überwachungsaufgaben bei genehmigungspflichtigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Bereich der Tierhaltung, von Güllelagerung, Motorsportanlagen und Schießständen für Handfeuerwaffen.

    Er ist unter anderem zuständig für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen, für  Musik- und Theaterveranstaltungen im Freien, für Baustellen, ferner für Gaststätten, Spielhallen und allgemein für genehmigungsfreie Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen.

    Das Regierungspräsidium ist für die Genehmigung von BImSchG-pflichtigen Anlagen und gewerblichen Anlagen zuständig.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise / Erläuterungen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Verfahrensgrundlagen
    Detaillierte Informationen zur Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungs- und Anzeigeverfahren in Hessen erhalten Sie im Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG


An wen muss ich mich wenden?

Anlagen, deren Errichtung und Betrieb unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen, werden durch die zuständige Behörde (Abteilungen Umwelt der Regierungspräsidien oder Landkreise bzw. Kreisfreie Städte) überwacht.

Zuständige Abteilungen