Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen

  • Leistungsbeschreibung

    Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und PCB zu melden. Damit sollen mögliche Probleme früher erkannt werden.

    Hinweis: Die Meldepflichten sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:

    • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
    • Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (MitÜbermitV)

    Tipp: Eine Übersicht der vorrangigen Pflichten der Unternehmer bietet Ihnen die Europäische Kommission. Im Portal des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfahren Sie mehr über Dioxine und andere langlebige organische Verbindungen. Es erstellt auf Basis der Unternehmensmeldungen quartalsweise Berichte über Untersuchungsaktivitäten und veröffentlicht diese in seinem Portal.


An wen muss ich mich wenden?

Lebensmittelunternehmer:

An die zuständige  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten

Futtermittelunternehmer:                             

An das Regierungspräsidien Gießen:                                      

Zuständige Abteilungen