Schlachttier- und Fleischhygiene
Leistungsbeschreibung
Fleisch ist eines unserer Grundnahrungsmittel. Gleichzeitig stellt es einen höchst sensiblen Rohstoff dar, der im gesamten Ablauf seiner Gewinnung und Verarbeitung größtmöglicher Sorgfalt bedarf.
Jedes lebende und geschlachtete Tier wird im Rahmen der amtlichen Untersuchung von fachkundigem Personal begutachtet. Neben der reinen Besichtigung aller Teile des geschlachteten Tieres werden im Verdachtsfall auch weitergehende Untersuchungen des Tierkörpers vorgenommen, so zum Beispiel auf Rückstände von Arzneimitteln oder auch die Untersuchung auf den TSE-Erreger bei jedem geschlachteten Schafe oder jeder geschlachteten Ziege über 18 Monate.
Weiterhin unterliegen alle Verarbeitungsschritte vom Zerlegen bis hin zur Herstellung und Inverkehrbringen von Produkten, die Fleisch enthalten, der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Dabei geht es insbesondere um:
- Vollzug der Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung
- Überwachung, Registrierung und Zulassung von Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben
- Ein- und Ausfuhr von Fleisch
- Fleischuntersuchungsabrechnung
- Fleischuntersuchungs- und Schlachtstatistik
- Schulung und Beauftragung von Jägern zur Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen
Ziel dieser aufwendigen und kostenintensiven Kontrollen ist es, dem Verbraucher beim Verzehr des hochwertigen Lebensmittels Fleisch die größtmögliche Sicherheit und Qualität zu bieten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren entsprechen unserer Frischfleischkostensatzung.
Abweichend von der vorgenannten Gebührensatzung wird befristet bis zum 31.12.2023 keine Gebühr für die Untersuchung von Schwarzwild auf Trichinen erhoben. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Jagdausübungsberechtigte die Probe selber entnimmt und beim Fachdienst oder im Bürgerservicebüro in Rotenburg abgibt. Für die Entnahme ist eine Schulung sowie eine Beauftragung durch das für den Wohnsitz des Jägers zuständige Veterinäramt erforderlich.
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Aktuelle Information
Proben von erlegtem Schwarzwild können zur Untersuchung auf Trichinen weiterhin am Standort des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Wilhelm-Wever-Str. 1 in Bad Hersfeld oder im Bürgerservicebüro des Landratsamtes in Rotenburg abgegeben werden.