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Das Land Hessen schnürt als direkte Folge der Corona-Krise ein millionenschweres Soforthilfeprogramm und stockt die Mittel der Bundesregierung mit einem eigenen Zuschuss auf. Ab spätestens Montag, 30. März können Anträge auf finanzielle Hilfe beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden. Weitere Informationen zur Soforthilfe werden zeitnah bekanntgegeben. Landrat Dr. Koch bedankte sich heute bei der Landesregierung und IHK für die zügig getroffene Entscheidung.

Insgesamt stehen für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern nun mehr als zwei Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung.

Hersfeld-Rotenburgs Landrat Dr. Michael Koch dankte am Mittwoch der Landesregierung und IHK für die zügig getroffene Entscheidung und das Angebot an die hessische Wirtschaft. Er sagt: „Das verschafft insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen in unserer Region wieder etwas Luft zum Atmen. Es ist ein wichtiges Zeichen, sie in der aktuellen Lage nicht allein zu lassen. Die Hilfe muss jetzt vor allem schnell ankommen. Uniformität, also die einheitliche Behandlung aller Betroffenen in ganz Hessen ist dabei essentiell. Das begrüße ich ganz ausdrücklich.“

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei

bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.

Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.

 

euro 1605659 1920

Die Anträge auf Bundes- und Landeshilfe können ab Montag, 30. März beim RP Kassel gestellt werden. 


Anträge auf Bundes- und Landeshilfe können ab spätestens Montag beim RP Kassel gestellt werden
Das Land geht davon aus, dass in den kommenden Tagen sehr viele betroffene Unternehmen die Soforthilfe beantragen. Bei der Abwicklung und Beratung der Corona-Soforthilfe wird das Land von den hessischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern unterstützt. Anträge können spätestens ab Montag beim Regierungspräsidium Kassel und dann ausschließlich online gestellt werden. Um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten, ist es in Hessen nur notwendig, einen Antrag zu stellen.

Der Präsident des Regierungspräsidiums Kassel Hermann-Josef Klüber sagt: „Wir freuen uns im RP Kassel natürlich sehr über das Vertrauen, das uns damit geschenkt wird. Wir werden alles tun, um die Gelegenheit zu nutzen, den Unternehmen und Betrieben in dieser Notzeit zu helfen.“ Dem schließt sich Landrat Dr. Koch an: „Unser Regierungspräsidium ist eine gut aufgestellte Behörde, die mit Sicherheit alles dafür tun wird, um die Situation zu meistern.“