Datenschutzhinweise Fachdienst Heranziehung


Datenschutzhinweise Fachdienst Heranziehung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landkreis Hersfeld-Rotenburg verarbeitet im Zuge seiner Aufgabenerfüllung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) personenbezogene Daten. Die folgenden Informationen dienen der Transparenz und sollen über den Umfang und die Hintergründe der Datenverarbeitung aufklären. Die Datenverarbeitung umfasst das Erheben, Speichern, Verarbeiten, Übermitteln aber auch das Löschen von Daten.

Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt in der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg einen sehr hohen Stellenwert. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt daher im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) sowie den besonderen Bestimmungen der Sozialgesetzbücher. Als zugelassener kommunaler Träger ist das Kommunale Jobcenter des Landkreis Hersfeld-Rotenburg für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und demnach auf für die Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO verantwortlich.

Nach Artikel 13 und 14 DSGVO hat der Verantwortliche betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden, über den Umfang und die Zweckmäßigkeit der Datenverarbeitung zu informieren. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter:

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld, E-Mail: landkreis@hef-rof.de, Tel. 06621/870.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Datenschutzbeauftragter, Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld, E-Mail: datenschutz@hef-rof.de, Tel. 06621/877200.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg zum Zweck der Erledigung der gesetzlichen Aufgaben nach den Bestimmungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) verarbeitet. Das Kommunale Jobcenter wird ermächtigt, die nach § 33 des Zweiten Sozialgesetzbuches auf Ihn übergegangenen Unterhaltsansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Da das kommunale Jobcenter nach § 35 SGB I in Verbindung mit § 6a SGB II ein Leistungsträger ist, sind die Grundsätze der Datenverarbeitung gemäß §§ 67 ff. SGB X anzuwenden. Dort sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung im Zuge der Aufgabenerfüllung der Sozialgesetzbücher beschrieben. Die Datenverarbeitung ist somit gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. §§ 67 ff. SGB X und § 33 SGB II legitimiert.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch zur Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Auch diese Form der Datenverarbeitung ist gemäß den oben genannten Rechtsnormen auch rechtmäßig. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen werden personenbezogene Daten zu Statistikzwecken verarbeitet. Diese Verarbeitung ist gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO möglich.

4. Kategorien der personenbezogenen Daten die verarbeitet werden:

Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten können unter anderem im Rahmen der Erledigung der gesetzlichen Aufgaben nach den Bestimmungen des SGB II verarbeitet werden:

  • Allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, Familienstand etc.)
  • Kennnummern (Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer etc.)
  • Bankdaten
  • Sachliche Verhältnisse (Einkommen, Kapitalvermögen, Schulden, Eigentum etc.)
  • Gesundheitsdaten (Grad der Schwerbehinderung, medizinische Gutachten etc.)

Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten achtet das kommunale Jobcenter darauf, dass lediglich die für die Entscheidung notwendigsten Daten erhoben werden. Daher werden die erforderlichen Daten stets nach Prüfung des Einzelfalls angefordert. Somit wird dem Prinzip der Datensparsamkeit nach Art. 5 DSGVO nachgekommen.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Ihre Daten werden, wie unter Punkt 3. beschrieben, ausschließlich zur Durchführung der dort genannten gesetzlichen Aufgaben verarbeitet. Soweit im Zusammenhang mit diesen gesetzlichen Aufgaben zulässig und erforderlich, erfolgt die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere an Behörden, Gerichte, Rechtsbeistände und Verfahrensbeteiligte im Sinne des § 12 SGB X. Weiterhin werden Daten an unseren hiesigen Fachdienst Finanzen im Rahmen des Forderungsmanagements gemäß § 22 Abs. 1 i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr.4 HDSIG weitergeleitet.

6. Datenquellen (öffentlich zugänglich)

Das Kommunale Jobcenter des Landkreises Hersfeld-Rotenburg kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z. B. andere Sozialleistungsträger, Jugendhilfeträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Ärzte etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.

7. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Ihre personenbezogenen Daten werden mindestens für die Dauer des Bestehens einer Forderung nach § 33 SGB II seitens des Landkreises gespeichert. Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten, die für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit, insbesondere für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, für die jeweilige Aufgabenerfüllung nach den Bestimmun-gen des SGB II, erforderlich sind, nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Aufbewahrung gespeichert. Die Aufbewahrungsfristen können je nach Einzelfall und Art der gewährten Hilfe/Leistung variieren.

8. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
  • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
  • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Hessischer Datenschutzbeauftragter; „www.datenschutz.hessen.de“) nach Artikel 77 DSGVO

9. Mitwirkungspflichten und Auskunftspflichten

Ihre Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften gegenüber dem kommunalen Träger ergeben sich aus § 33 SGB II i. V. mit § 60 des Sozialgesetzbuches Erstes Buch (SGB I). Nach § 33 SGB II geht der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch gem. § 1605 BGB zusammen mit dem Unterhaltsanspruch des Berechtigten in Höhe der erbrachten Leistungen auf den Landkreis Hersfeld-Rotenburg über.

10. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Soweit Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihren Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittland) haben, können personen-bezogene Daten, unter Berücksichtigung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Art. 44 bis 50 DSGVO, zum Zweck der Erledigung der oben gennannten gesetzlichen Aufgaben in dieses Land übermittelt werden.


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