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Angaben gemäß § 5 TMG

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Vertreten durch:

Der Kreisausschuss
Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621 87-0
E-Mail: landkreis@hef-rof.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.: DE 113 057 063

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft. Er wird vertreten durch den Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Dieser wird vertreten durch den Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Herrn Torsten Warnecke, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld. Aufsichtsbehörde für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel.


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1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Landkreis Hersfeld-Rotenburg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landkreises Hersfeld-Rotenburg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Landkreises Hersfeld-Rotenburg liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Landkreis Hersfeld-Rotenburg von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung/Verknüpfung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Landkreis Hersfeld-Rotenburg keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung/Verknüpfung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Landkreis Hersfeld-Rotenburg eingerichteten Gästebüchern und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links/Verknüpfungen auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

Das Copyright für veröffentlichte, vom Landkreis Hersfeld-Rotenburg selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Verwendung des Wappens.

4. Datenschutz

siehe Datenschutzerklärung

5. Zugangseröffnung

Das Landratsamt Hersfeld-Rotenburg bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Landratsamt Hersfeld-Rotenburg ist ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite (www.hef-rof.de undwww.arbeit-hef-rof.de) und die im Schriftverkehr des Landratsamts Hersfeld-Rotenburg publizierten E-Mail-Adressen. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen unserer Behörde. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
  • Möchten Sie E-Mails mit Datenanhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
  • Adobe (*.pdf),
  • Rich Text Format (*.rtf),
  • Microsoft / Open Office Word (*.doc),
  • Microsoft / Open Office Excel (*.xls),
  • Textdokument (*.txt),
  • Bilddatei (*.jpg),
  • Bilddatei (*.gif),
  • Bilddatei(*.tif)
  • Bilddatei (*.bmp)
  • Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann das E-Mail nicht bearbeitet werden. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden
  • Ein durch Verschlüsselung der E-Mail sicherer Übertragungsweg wird zurzeit nicht angeboten.
  • Leider kann das Landratsamt Hersfeld-Rotenburg aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
  • E-Mails einschließlich Anhängen werden nur bis zu einer Größe von 2 Megabytes angenommen.
  • Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt das Landratsamt Hersfeld-Rotenburg nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
  • Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Landratsamt Hersfeld-Rotenburg und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie etwa anderen Behörden.
  • Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber in­formiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
  • Das Landratsamt Hersfeld-Rotenburg bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Wir würden es begrüßen, wenn Sie als Internet-Nutzer diese elektronischen Angebote verstärkt nutzen und annehmen.

Ansonsten gelten die nachstehenden Regelungen des Art. 3a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) (Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz

(HVwVfG) vom 1. Dezember 1976, GVBl. I S. 454; 1977 I S. 95, in der Fassung vom 28. Juli 2005, GVBl. I S. 591)

Art. 3a (HVwVfG)

 

6. Elektronische Kommunikation

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Bei Behörden erfolgt die Eröffnung des Zugangs durch Bekanntmachung über die Homepage. Die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind anzugeben.

(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), in der jeweils geltenden Fassung zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.

7. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.