Der Kreistag
Der Kreistag ist das oberste Organ des Landkreises. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten und überwacht die gesamte Verwaltung.

Die Mitglieder des Kreistages werden von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die fünfjährige Wahlzeit beginnt jeweils am 1. April. Das Wahlverfahren bestimmt sich nach dem Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG).
Die Grundlagen der Kommunalen Selbstverwaltung und deren Organisation sind in drei wichtigen Gesetzestexten festgelegt:
- Hessische Gemeindeordnung (HGO)
- Hessische Landkreisordnung (HKO)
- Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
Zudem hat sich der Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg eine Geschäftsordnung gegeben, die in Ergänzung zu den vorgenannten gesetzlichen Grundlagen Verfahrensregeln und Organisationsfestlegungen enthält:
Die Geschäftsordnung des Kreistages ist Bestandteil des Kreisrechts, das zahlreiche grundsätzliche Beschlüsse, Regelungen und Festlegungen beinhaltet: