Aufgaben des Kreisausschusses
Der Kreisausschuss besorgt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Er ist Kollegialorgan, das aus dem Landrat als Vorsitzendem, dem hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten und nach Änderung der Hauptsatzung durch den neuen Kreistag nach der Kommunalwahl am 14. März 2021 nunmehr aus 13 (gegenüber früher 11) weiteren ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten besteht.
Die Wahl der Kreisbeigeordneten obliegt dem Kreistag. Die ehrenamtlich tätigen Beigeordneten werden vom Kreistag für die Dauer ihrer fünfjährigen Amtszeit gewählt. Auch die Wahl der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten erfolgt durch den Kreistag. Bei der Neubesetzung einer Stelle wird zunächst ein Wahlvorbereitungsausschuss eingesetzt.
Der Landrat wird seit 1. April 1993 unmittelbar von der Bürgerschaft gewählt (Urwahl). Die erste Direktwahl des Landrats im Landkreis Hersfeld-Rotenburg fand am 2. März 1997 gemeinsam mit der Kommunalwahl statt. Als direkt gewählter Landrat amtiert seit dem 1. September 2021 Landrat Torsten Warnecke.
Die Mitglieder des Kreisausschusses sind grundsätzlich gleichberechtigt; sie haben je eine Stimme und fassen ihre Beschlüsse mit Mehrheit. Der Landrat hat allerdings bei Stimmengleichheit das Recht des Stimmentscheids. Zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge kann der Kreisausschuss Kommissionen bilden, die ihm unterstehen. Viele Kommissionen sind durch Gesetze vorgeschrieben.
Das ist der neue Kreisausschuss:
- Landrat Torsten Warnecke (SPD)
- Erster Kreisbeigeordneter Dirk Noll (SPD)
- Karsten Backhaus (CDU)
- Erich Bätz (Grüne)
- Thomas Baumann (SPD)
- Jörg Brand (Freie Wähler)
- Werner David (FDP)
- Friedhelm Diegel (CDU)
- Barbara Eckhardt (SPD)
- Thomas Giese (SPD)
- Wolfgang Heidsiek (AfD)
- Herbert Heisterkamp (SPD)
- Hans-Albert Pfaff (SPD)
- Jürgen Schäfer (CDU)
- Manfred Wenk (UBL/Bürger-Herz)