Artikel 20 des Grundgesetzes sagt in Absatz 2: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Wahlen sind das Kernelement der Demokratie und Wahlen sind Ausdruck und Mittel der Souveränität des Volkes.
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