Der landwirtschaftliche Grundstücksverkehr teilt sich in die Bereiche Kauf und Pacht. Für den Kauf soll durch Anwendung des Grundstücksverkehrsgesetzes sichergestellt werden, dass der landwirtschaftliche Grundbesitz in der Hand von bäuerlichen Familienbetrieben verbleibt und eine Überhöhung von Kaufpreisen verhindert wird. Dies erfolgt dadurch, dass die Notare gesetzlich verpflichtet sind, alle Verträge, durch die landwirtschaftliches Eigentum übertragen wird, dem Sachgebiet Landwirtschaft und Forsten zur Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vorzulegen.
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