Im § 45 a 11. Buch Sozialgesetzbuch werden Angebote zur Unterstützung im Alltag beschrieben. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die Situation Pflegebedürftiger mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz und deren Pflegepersonen zu verbessern sowie ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfe zu fördern.

Anträge auf Anerkennung oder Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sind hier in der Region an den Landkreis zu richten.

 

Kontakt:

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Senioren
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld

Nicole Faßbender

Tel.: 06621/87-5305

Fax: 06621/87-5310

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