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Bei der Umwandlung von in der Regel landwirtschaftlichen Flächen zu Wald oder Weihnachtsbaumkulturen ist eine Genehmigung nach Forstrecht erforderlich. Ebenso verhält es sich, wenn vorhandener Wald gerodet werden soll. Für diese Genehmigungen ist der Landkreis bis zu einer Größe von 5 ha zuständig. Bei der Entscheidung über Aufforstungs- oder Rodungsanträge sind im Wesentlichen die öffentlichen Belange Naturschutz und Landschaftspflege sowie Land- und Forstwirtschaft, aber insbesondere auch die Stellungnahme der Kommune zu berücksichtigen. 

Antrag ErstaufforstungÜber diesen Online-Service besteht die Möglichkeit, die Genehmigung zur Neuanlage eines Waldes beantragen.

Antrag Waldneuanlage (PDF, nur noch für Rodung)

 

 

Kontakt

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

Fachdienst Ländlicher Raum

Friedloser Straße 12

36251 Bad Hersfeld

 

 

Ansprechpartner:


Carsten Hollstein
Tel.: 06621 87-2201

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