Bei der Umwandlung von in der Regel landwirtschaftlichen Flächen zu Wald oder Weihnachtsbaumkulturen ist eine Genehmigung nach Forstrecht erforderlich. Ebenso verhält es sich, wenn vorhandener Wald gerodet werden soll. Für diese Genehmigungen ist der Landkreis bis zu einer Größe von 5 ha zuständig. Bei der Entscheidung über Aufforstungs- oder Rodungsanträge sind im Wesentlichen die öffentlichen Belange Naturschutz und Landschaftspflege sowie Land- und Forstwirtschaft, aber insbesondere auch die Stellungnahme der Kommune zu berücksichtigen.
Antrag ErstaufforstungÜber diesen Online-Service besteht die Möglichkeit, die Genehmigung zur Neuanlage eines Waldes beantragen.
Antrag Waldneuanlage (PDF, nur noch für Rodung)
Kontakt
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Ländlicher Raum
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
Ansprechpartner:
Carsten Hollstein
Tel.: 06621 87-2201
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