Die Aufgabe des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist es, Natur und Landschaft um ihrer selbst Willen, aber auch als Lebensgrundlage des Menschen mit ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit einschließlich der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes dauerhaft zu bewahren. Hierzu sind die wild lebenden Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume und das Landschaftsbild zu erhalten und zu pflegen und insbesondere auch vor Beeinträchtigungen zu schützen. Soweit Eingriffe in die Natur nicht vermieden werden können, sind diese so gering wie möglich zu halten und die verbleibenden Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises ist zuständig für den Erhalt und die Pflege von Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen. Sie ist auch Ansprechpartner, wenn es um den Schutz bestimmter Tier- oder Pflanzenarten geht. Außerdem prüft sie bei geplanten Eingriffen in den Naturhaushalt oder in die Landschaft, ob diese vermeidbar sind und welche Ausgleichsmaßnahmen hierfür erforderlich werden und entscheidet nach den Rechtsvorgaben über die Zulässigkeit. Gleichzeitig hat sie auch die Überwachungsfunktion für Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben.