Arbeit
Die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach Sozialgesetzbuch II betrifft Einzelpersonen und Familien oder Bedarfsgemeinschaften, mit mindestens einer erwerbsfähigen Person. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Nähere Informationen finden Sie unter www.jobcenter-hef-rof.de
Tel: 06621 87-4102
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Soziales
Kernaufgaben des Sozialwesens sind die Fürsorge ( Sozial-, und Altenhilfe) und die Vorsorge (Sozialversicherungen). Die soziale Grundsicherung des Lebensunterhaltes für nicht Erwerbsfähige stellt eine Kernaufgabe des Sozialwesens dar und ist dem Bereich der Fürsorge zuzuordnen.