AUSBILDUNGSFÖRDERUNG

“Schüler-BAföG”

Das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis berät allgemein über die Voraussetzungen zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und entscheidet über Anträge auf „Schüler-BAföG“.

 

Fördervoraussetzungen

Ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:

  • Ist die grundsätzlich Ausbildung förderungsfähig ?
  • Werden die persönlichen Voraussetzungen erfüllt?
  • Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowieEinkommen des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners und der Eltern gedeckt?

Antragstellung

Die Leistungen nach dem BAföG müssen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbil-dungsförderung beantragt werden.

Leistungen werden vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.“ Schüler-BAföG“ wird als Zuschuss ausgezahlt und muss daher nicht zurückgezahlt werden. 

Der ANtrag kann online unter https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG gestellt werden.

 

Bescheid

Die zuständige Stelle entscheidet auf Antrag über Höhe, Artund Dauer der Förderung. Dabei wird das aktuelleEinkommen und Vermögen des Antragstellers sowie das Einkommen des Ehegatten oder eingetragenenLebenspartners und der Eltern des vorletzten Kalenderjahres angerechnet.

 

Zuständigkeit

In der Regel ist folgendes BAföG-Amt zuständig:

 

- für Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind

  • für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
  • für alle andern Schüler/innen das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern

 

Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist die BAföG-Stelle wie folgt zu erreichen:

 

Postanschrift und Besucheranschrift:

 

Kreisausschuss des Landkreises

Hersfeld-Rotenburg

Fachdienst Soziales - BAföG

Bismarckstraße 12

36179 Bebra

 

 

Ansprechpartnerinnen:

 

 Name   Zimmer  Telefon 
       
 Anette Becker

 

110

 06621 87-5106

       
 Heike Erbskorn  

109

 06621 87-5107

 

Termine für persönliche Vorsprachen jeweils nur nach telefonischer Vereinbarung

 

Die Zuständigkeit für das sogenannte „Meister-BAföG für Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt beim Studentenwerk Kassel, Wolfhager Str. 10, 34117 Kassel. Tel.: 0561 / 804-2554 und 804-2568. 

 

Infos und Antragsformblätter gibt es auch im Internet unterwww.meister-bafoeg.info