AUSBILDUNGSFÖRDERUNG
“Schüler-BAföG”
Das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis berät allgemein über die Voraussetzungen zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und entscheidet über Anträge auf „Schüler-BAföG“.
Fördervoraussetzungen
Ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
- Ist die grundsätzlich Ausbildung förderungsfähig ?
- Werden die persönlichen Voraussetzungen erfüllt?
- Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowieEinkommen des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners und der Eltern gedeckt?
Antragstellung
Die Leistungen nach dem BAföG müssen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbil-dungsförderung beantragt werden.
Leistungen werden vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.“ Schüler-BAföG“ wird als Zuschuss ausgezahlt und muss daher nicht zurückgezahlt werden.
Der ANtrag kann online unter https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG gestellt werden.
Bescheid
Die zuständige Stelle entscheidet auf Antrag über Höhe, Artund Dauer der Förderung. Dabei wird das aktuelleEinkommen und Vermögen des Antragstellers sowie das Einkommen des Ehegatten oder eingetragenenLebenspartners und der Eltern des vorletzten Kalenderjahres angerechnet.
Zuständigkeit
In der Regel ist folgendes BAföG-Amt zuständig:
- für Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind
- für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
- für alle andern Schüler/innen das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern
Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist die BAföG-Stelle wie folgt zu erreichen:
Postanschrift und Besucheranschrift:
Kreisausschuss des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Soziales - BAföG
Bismarckstraße 12
36179 Bebra
Ansprechpartnerinnen:
Name | Zimmer | Telefon | |
Anette Becker |
|
110 |
06621 87-5106 |
Heike Erbskorn |
109 |
06621 87-5107 |
Termine für persönliche Vorsprachen jeweils nur nach telefonischer Vereinbarung
Die Zuständigkeit für das sogenannte „Meister-BAföG für Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt beim Studentenwerk Kassel, Wolfhager Str. 10, 34117 Kassel. Tel.: 0561 / 804-2554 und 804-2568.
Infos und Antragsformblätter gibt es auch im Internet unterwww.meister-bafoeg.info