Leistungsbeschreibung

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.

 

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte zur Beantragung erteilt das zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt.

 

Voraussetzungen

Pflegebedürftig und damit leistungsberechtigt sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Das Vorliegen einer Pflegestufe ist erforderlich.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das gesamte Einkommen muss nachgewiesen werden.

 

Rechtsgrundlage

 

Fachdienst Hersfeld-Land (Zuständig für: Gemeinden Breitenbach/H., Friedewald, Hauneck, Haunetal, Heringen, Hohenroda, Kirchheim, Ludwigsau, Neuenstein, Niederaula, Philippsthal, Schenklengsfeld, und Wildeck)

Kontakt
Landkreis Hersfeld-Rotenburg - FD Hersfeld Land
Berliner-Straße 1
36251 Bad Hersfeld

Telefon06621 87-4602


Fachdienst Hersfeld-Stadt (Zuständig für: Kreisstadt Bad Hersfeld mit den Stadtteilen Allmershausen, Asbach, Beiershausen, Eichhof, Heenes, Hohe Luft, Johannesberg, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Petersberg und Sorga)

Kontakt
Landkreis Hersfeld-Rotenburg - FD Hersfeld Stadt
Berliner-Straße 1
36251 Bad Hersfeld

Telefon06621 87-4503
Telefon06621 87-4502

Fachdienst Rotenburg/Bebra, Außenstelle Rotenburg (Zuständig für: Rotenburg a.d. Fulda, Alheim, Bebra, Ronshausen, Nentershausen und Cornberg)

Kontakt
Telefon: 06621 87-4703
Telefon: 06621 87-4702