Die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges und seinen Nebenwirkungen betroffen sind, ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt.
Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheides, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung", die Sie nach der Aufnahme in Deutschland erhalten.
Mit diesem Status verbunden sind Erleichterungen für die Eingliederung in das soziale, kulturelle und berufliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig wird kraft Gesetzes die deutsche Staatangehörigkeit erworben. Die Bescheinigung ist von Amts wegen auszustellen, das heißt, Sie müssen die Ausstellung der Bescheinigung nicht beantragen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland eingeleitet. Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. DieSpätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt. Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".
An wen muss ich mich wenden?
das Bundesverwaltungsamt (BVA)
Voraussetzungen
Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft (BVFG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für das Verfahren auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Als Entscheidungsgrundlage dient die Akte des Aufnahmeverfahrens.
Welche Gebühren fallen an?
Die Entscheidung über die Erteilung eines Aufnahmebescheids ergeht gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
36251 Bad Hersfeld