Kontakt
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Gesundheit
Friedrich-Ebert-Straße 9
36251 Bad Hersfeld
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Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
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Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
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Fische, Krebs oder Weichtiere
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Eiprodukte
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Säuglings- und Kleinkindernahrung
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Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
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Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzten Füllung oder Auflage
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Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
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Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr
beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen in Berührung komme oder in Küchen, Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt bin;
auch wenn ich mit Bedarfsgegenständen, die für die vorher genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung komme, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die oben genannten Lebensmittel zu befürchten ist.
Das Gesundheitsamt hat feste Termine, an denen Belehrungen nach § 43 IfSG stattfinden und für die Sie sich telefonisch anmelden können. In diesem Gespräch werden Ihre Personalien für die Bescheinigung aufgenommen. Ohne festen Termin kann keine Belehrung stattfinden, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte den
- gültigen Personalausweis
- 29,00 Euro - bitte passend mitbringen!
- Stift
Die Belehrung erfolgt in Form eines Fachvortrages und endet mit einer kleinen Wissensprüfung per Fragebogen.
Ansprechpartner
Gabriele Wirz Zimmer: 621 |
Gudrun Spielmeyer Zimmer: 633 |
Angela Viebach Zimmer: 632 |