Landkreis Hersfeld-Rotenburg
FD Gesundheit
Friedrich-Ebert-Straße 9
36251 Bad Hersfeld
Ziel des Infektionsschutzes ist es,
- übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen,
- Infektionen frühzeitig zu erkennen
- und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
- Überwachung der Trinkwasserversorgung
- Überwachung von Schwimmbädern und Badeseen
- Übertragbare Erkrankungen / Infektionsschutz
(www.rki.de dann weiter unter "Infektionsschutz")
Formulare zur Meldung von Meldepflichtigen Erkrankungen finden Sie unter Infektionsschutz! - Stellungnahmen und Überprüfungen von Bauanträgen
- Friedhofswesen
- Betriebsbesichtigungen von Massage- und Krankengymnastikpraxen
- Bauleitplanungen
- Bearbeitung und Stellungnahme zu besonderen Baumaßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Abwasseranlagen
- Campingplatzhygiene
- Krankenhaus- und Altenheimhygiene
- Ortshygiene / Ortsbesichtigungen
- Geschlechtskrankenberatungsstelle
- Überwachung von Podologie- und Fußpflegepraxen, Tattoo- und Piercingstudios sowie Nagelstudios und Kosmetik
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und Kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.
Rechtsgrundlage
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Meldung nach §§6,8,9 IfSG
Beschäftigte in den oben genannten Gemeinschaftseinrichtungen sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von 2 Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 zu belehren.
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte und Schulen
Gemeinschaftseinrichtungen legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest. Sie unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
- IfSG_Leitfaden2013.pdf
- Meldung nach §34 IfSG
- Meldung nach §§6,8,9 IfSG
- Labor- Meldeformular nach §§7,8,9 IfSG
- Muster-Hygieneplan-Kindergarten.doc
- INFO-Hand-Fuss-Mund-Krankheit.doc.pdf
- Richtig Händewaschen für Kinder
- Broschüre für Eltern mit Hygienetipps
- Richtig Niesen und Husten für Kinder
- Informationsmaterial zu den Affenpocken
Ansprechpartner:
Adelheid Merle |
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Telefon: | 06621- 87 2401 |
Zimmer-Nr.: | 634 |
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Björn Spangenberg |
Telefon: 06621- 87 2419 |
Zimmer-Nr.: 625b |
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Nina Ruppel
Hygienekontrolleurin
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Telefon: 06621- 87 2416 | ||||||||
Zimmer- Nr.: 635 | ||||||||
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Daniela Skoupy Gesundheitsaufseherin |
Telefon: 06621- 87 2428 |
Zimmer- Nr.: 628 |
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Christin Demant Hygienekontrolleurin |
Telefon: 06621- 87 2415 |
Zimmer- Nr.: 628 |
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