Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Voraussetzungen
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Führerschein
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
Fotomustertafel
(Bundesministerium des Innern)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. 2 Wochen
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.