Leistungsbeschreibung

Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der ggf. festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden.

Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.

Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der für den Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Antragsvordruck
  • Personalausweis/Pass, ggf. mit Meldebescheinigung
  • ggf. Führungszeugnis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel

Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse A und B mit den entsprechenden Unterklassen zusätzlich:

  • eine Sehtestbescheinigung
  • ggf. einen Nachweis über eine Unterweisung in "Sofortmaßnahmen am Unfallort"

Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, D oder D1 mit den entsprechenden Unterklassen zusätzlich:

  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • ggf. Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe"
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV

Nach Antragseingang werden ggf. weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine evtl. abzulegende Prüfung, mitgeteilt.

Fotomustertafel
(Bundesministerium des Innern)

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Neuerteilungsantrag sollte 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

Was sollte ich noch wissen?

  1. Den Antragsvordruck können Sie telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Führerscheinstelle anfordern oder ggf. von der dortigen Homepage herunterladen.
  2. Es können nur die in der FeV festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; soweit erforderlich, erfolgt dabei eine Umstellung der Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis.
  3. Die Neuerteilung ist nur im Umfang des bei der vorangegangenen Entziehung inngehabten Berechtigungsumfangs möglich.
  4. In Abhängigkeit von der Dauer des Entzugs und der Fahrerlaubnisklasse kann die Ablegung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung notwendig werden. 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

11.05.2012


 
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Straßenverkehr
An der Haune 8 
36251 Bad Hersfeld

Telefon06621 87-3415
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

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