Interesse an JULEICA?!

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Für alle, die sie noch nicht kennen: JULEICA steht als Abkürzung für „Jugendleitercard“ und bezeichnet ein offizielles Dokument mit dem sich Menschen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind ausweisen können.

 

Um die JULEICA zu erhalten, muss man über einen entsprechenden pädagogischen Berufsabschluss verfügen oder aber – und so kommen die meisten an ihre JULEICA – einfach an einer JULEICA-Ausbildung teilnehmen. Diese Ausbildung umfasst 40 Zeitstunden und verschiedene Standardinhalte. Hierzu gehören zum Beispiel die Arbeit in und mit Gruppen und die Rolle des Gruppenleiters, die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, natürlich aber auch rechtliche Fragen und Antworten zur Aufsichtspflicht, zu Haftung und Versicherungen. Selbstverständlich gibt es auch ausführliche praktische Hinweise zum Beispiel für die Organisation, Planung und Durchführung von Angeboten für und mit Kindern und Jugendlichen!

 

Eine JULEICA kann man dann – sofern man mindestens 16 Jahre alt ist und einen Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ absolviert hat – über den Träger, für den man ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist, erhalten. Hierzu steht ein einfaches Online-Antragsverfahren unter www.juleica-antrag.de zur Verfügung.

 

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Aber die JULEICA dient nicht nur zur Legitimation z.B. gegenüber Eltern und als Ausbildungsnachweis. Sie soll zudem auch zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements beitragen und berechtigt daher die Inhaber und Inhaberinnen zur Inanspruchnahme von zahlreichen Vergünstigungen. So gibt es beispielsweise bundesweit und regional einige attraktive Vergünstigungen. Alein im Landkreis Hersfeld-Rotenburg gibt es über 70 tolle Vergünstigungen in den Städten und Gemeinden sowie im Landratsamt!

 

Eine aktuelle Übersicht aller Vergünstigungen findet sich unter www.juleica.de.

 

Und auch in anderen Bereichen wird das Engagement von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit anerkannt und gefördert. So besteht für Schüler und Schülerinnen zum Beispiel die Möglichkeit, sich die ehrenamtliche Tätigkeit offiziell als Beiblatt dem Schulzeugnis zufügen zu lassen (was sich bei Bewerbungen durchaus gut macht!) oder berufstätige Ehrenamtliche können eine bezahlte Freistellung für Ihre Tätigkeit in Anspruch nehmen!

 

Jugendarbeit lohnt sich also und wird auf breiter Ebene unterstützt! Neugierig geworden?! Dann gibt es weitere Infos zur JULEICA, und zu den damit verbundenen Vergünstigungen, zum Zeugnisbeiblatt und zur Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit bei der Kinder-, Jugend- und Familienförderung Hersfeld-Rotenburg.

 

Unseren aktuellen Flyer stellen wir hier zum Download zur Verfügung.

 

 

Kontakt

Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Friedloser Straße 12

36251 Bad Hersfeld


Marielena Herbst

Büro: Stadthaus Bad Hersfeld - Klaustor 3
Telefon:

06621 87-5216

Fax:

06621 87-575216

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