Kinder- und Jugendschutz
Allgemeine Informationen
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Der Kinder- und Jugendschutz beinhaltet als fester Bestandteil und als Aufgabe der gesamten Gesellschaft eine große Bandbreite von Aufgaben, Regelungen und solchen Maßnahmen, die darauf abzielen, Kindern und Jugendlichen ein weitestgehend gefahrloses Aufwachsen in körperlicher und geistig-seelischer Unversehrtheit zu ermöglichen.
Um eine mögliche oder auch konkrete Beeinträchtigung junger Menschen zu erkennen, zu vermeiden oder zu unterbinden, sind Kontrolle und nötigenfalls Sanktionierung von gefährdenden Situationen und Gegebenheiten (gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz) genauso notwendig, wie auch die Schaffung positiver Lebensumstände für junge Menschen und ihrer Familien als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe (struktureller Kinder- und Jugendschutz).
Gleichzeitig müssen durch entsprechend geeignete Maßnahmen die Stärken von Kindern und Jugendlichen gefördert werden, um ihnen einen eigenverantwortliches und selbstbewusstes Erkennen vorhandener Risiken und Missstände zu ermöglichen und gemeinsam auf Veränderung hinwirken zu können (erzieherischer oder präventiver Kinder- und Jugendschutz).
Aufbauend auf dieser Drei-Säulen-Systematik ergeben sich für den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten im Jugendamt beispielhaft folgende Aufgabenfelder:
- Erstellung von Genehmigungen nach Jugendschutzgesetz oder Jugendarbeitsschutzgesetz;
- Stellen von Indizierungsanträgen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM);
- Beratung von Gewerbetreibenden und Discoveranstaltern zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen;
- Aufklärung und Beratung zu Bereichen der Kindeswohlgefährdung;
- Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei Beteiligungsprojekten;
- Beratung von politischen Entscheidungsträgern und kommunalen Jugendarbeiten;
- Recherche und Informationsbeschaffung (Materialsammlung zum Kinder- und Jugendschutz);
- Information sowie Beratung (Vorträge, Erstellung und Vorhaltung von Informationsmaterialien);
- Schulung und Weiterbildung von Fachkräften und sonstigen Multiplikatoren;
- Bildungs- und Freizeitangebote und
- Erteilung von Genehmigungen und Auflagen.
Kontakt
Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld
Jens Mikat
Büro: | Stadthaus Bad Hersfeld - Klaustor 3 |
Telefon: | 06621 87-5217 |
Fax: | 06621 87-575217 |
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