Die "Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach Sozialgesetzbuch II betrifft Einzelpersonen und Familien oder Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einer erwerbsfähigen Person. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Nähere Informationen finden Sie unter www.jobcenter-hef-rof.de.
Der Fachdienst Migration SGB II ist zuständig für folgende Personenkreise:
- Flüchtlinge
- EU-Bürger ohne Daueraufenthaltsrecht (weniger als 5 Jahre in Deutschland)
- Kontingentflüchtlinge
- Drittstaatsangehörige mit befristeten Aufenthalten
Neben Mitarbeitern des kommunalen Jobcenters ("Kommunale Vermittlung in Arbeit") finden Sie bei uns auch die Ansprechpartner für die Arbeitsbereiche AsylblG, Unterbringen von Flüchtlingen, Integration durch Eingliederung ins Erwerbsleben (IDEE) und das Hessische Landesprogramm WIR.
Sie erreichen uns in der Friedloser Str. 12, Gebäude A, Eingang A2, 36251 Bad Hersfeld.