Personalvertretungen werden gebildet zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten. Dienststelle und Personalvertretung haben darüber zu wachen, dass alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts oder Alters, der Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen bzw. der gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung unterbleibt.Der Personalrat bestimmt in allen sozialen und personellen Angelegenheiten gleichberechtigt mit, soweit nicht eine abschließende gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung besteht, die einen Beurteilungs- oder Ermessensspielraum ausschließt. Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats erstreckt sich sowohl auf formelle als auch auf materielle Arbeitsbedingungen. Gesetzliche Grundlage ist das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG).
Personalratsvorsitzender
Gerhard Eckstein
Tel.: 06621 87-7100
Fax: 06621 87-577100
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