![Die Gruppe auf dem Foto besteht aus Führungskräften und neuen Mitarbeitern des Kreisaltenheims Niederaula. Von links nach rechts sind Heiko Bully, der Einrichtungsleiter und kommissarischer Geschäftsführer, Dirk Noll, Erster Kreisbeigeordneter, Martina Özer, Projektleiterin von LIMEA, Hildegard Hehr-Willhardt vom Fachdienst Arbeitsmarkt und Integration, René Bieber, Leiter des Kommunalen Jobcenters, und Franka Meinecke, die Einrichtungsleiterin. Sie stehen auf einer Treppe vor dem Kreisaltenheim und lächeln in die Kamera, um den erfolgreichen Abschluss der Vermittlung von drei neuen ukrainischen Mitarbeiterinnen durch den Landkreis zu feiern.](https://www.hef-rof.de/news/2024/februar/gemeinsam-stark-erfolgreiche-berufliche-integration-durch-zusammenarbeit-im-landkreis/arbeitgeberbesuch-landkreis-kreisaltenheim-niederaula.jpg?cid=at8.1t6m)
![Rückansicht eines Mannes in Karohemd mit weißem Bauhelm und Bauplänen in der Hand und unter dem Arm. Im Hintergrund ein Neubau eines Einfamilienhauses.](https://www.hef-rof.de/bilder/symbolbilder/architekt-bauen-wohnen-gebaeude-planung.jpg?cid=6c7.o6v)
Bauaufsicht
Das Kreisbauamt erteilt erforderliche Baugenehmigungen, aber auch Bauvorbescheide sowie Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften. Es werden Abgeschlossenheitsbescheinigungen ausgestellt, wenn Wohneigentum gebildet werden soll. Zudem wird das Baulastenverzeichnis geführt, in dem öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers in Bezug auf sein Grundstück eingetragen werden. Unter anderem prüft und überwacht die Bauaufsicht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorgaben des Baugesetzbuches und der Hessischen Bauordnung. Wenn Bauvorhaben einschließlich ihrer Nutzung nicht oder nicht in dem entsprechenden Umfang genehmigt wurden oder baurechtlich unzulässig sind oder von ihnen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, wird die Bauaufsicht auch als “Baupolizei“ tätig. Es ist dann die Aufgabe, die erforderlichen bauaufsichtlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände anzuordnen.