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Rückansicht eines Mannes in Karohemd mit weißem Bauhelm und Bauplänen in der Hand und unter dem Arm. Im Hintergrund ein Neubau eines Einfamilienhauses.

Bauaufsicht

Das Kreisbauamt erteilt erforderliche Baugenehmigungen, aber auch Bauvorbescheide sowie Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften. Es werden Abgeschlossenheitsbescheinigungen ausgestellt, wenn Wohneigentum gebildet werden soll. Zudem wird das Baulastenverzeichnis geführt, in dem öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers in Bezug auf sein Grundstück eingetragen werden. Unter anderem prüft und überwacht die Bauaufsicht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorgaben des Baugesetzbuches und der Hessischen Bauordnung. Wenn Bauvorhaben einschließlich ihrer Nutzung nicht oder nicht in dem entsprechenden Umfang genehmigt wurden oder baurechtlich unzulässig sind oder von ihnen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, wird die Bauaufsicht auch als “Baupolizei“ tätig. Es ist dann die Aufgabe, die erforderlichen bauaufsichtlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände anzuordnen.



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