

Bauaufsicht
Das Kreisbauamt erteilt erforderliche Baugenehmigungen, aber auch Bauvorbescheide sowie Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften. Es werden Abgeschlossenheitsbescheinigungen ausgestellt, wenn Wohneigentum gebildet werden soll. Zudem wird das Baulastenverzeichnis geführt, in dem öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers in Bezug auf sein Grundstück eingetragen werden. Unter anderem prüft und überwacht die Bauaufsicht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorgaben des Baugesetzbuches und der Hessischen Bauordnung. Wenn Bauvorhaben einschließlich ihrer Nutzung nicht oder nicht in dem entsprechenden Umfang genehmigt wurden oder baurechtlich unzulässig sind oder von ihnen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, wird die Bauaufsicht auch als “Baupolizei“ tätig. Es ist dann die Aufgabe, die erforderlichen bauaufsichtlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände anzuordnen.
Unsere Leistungen
Beschreibung
Für die Beseitigung von Anlagen, einschließlich baulicher Anlagen, gelten u. a. auch die Regelungen der Landesbauordnung.
Eine Abbruchgenehmigung ist …
Beschreibung
Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, …
Zuständigkeiten nach Städten & Gemeinden:
Aufgaben
- Zuständig für den Bezirk Bebra, Cornberg, Nentershausen und Wildeck
Aufgaben
- Zuständig für Baulasten/Abgeschlossenheitsbescheinigung für den Bezirk Alheim, Bebra, Cornberg, Friedewald, Heringen, Ludwigsau, Nentershausen, Ronshausen, Rotenburg, Schenklengsfeld, Wildeck, Hohenroda, Philippsthal
Aufgaben
- Zuständig für den Bezirk Alheim, Ronshausen, Rotenburg
Position
stellv. Fachdienstleitung
Aufgaben
- Zuständig für den Bezirk Friedewald, Heringen, Hohenroda, Philippsthal und Schenklengsfeld
Aufgaben
- Zuständig für den BezirkBreitenbach a. H., Hauneck, Haunetal, Kirchheim, Neuenstein, Niederaula
Aufgaben
- Zuständig für den Bezirk Breitenbach a. H., Hauneck, Haunetal, Kirchheim und Niederaula
Aufgaben
- Zuständig für den Bezirk Ludwigsau, Neuenstein