Denkmalschutz
Denkmalschutz
Die Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung ist verantwortlich für die Erhaltung und Pflege von historischen Gebäuden und Denkmälern innerhalb des Kreisgebiets. Sie arbeitet dabei eng mit anderen Behörden, wie der Bauaufsicht, sowie mit privaten Eigentümern von Denkmälern zusammen. Eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde braucht nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz, wer ein Kulturdenkmal beseitigen, an einen anderen Ort verbringen oder umgestalten beziehungsweise instandsetzen will. Man braucht auch eine Genehmigung, wenn man das Kulturdenkmal mit einer Werbe-, Solar- oder Photovoltaikanlage versehen will. Die Denkmalschutzbehörde berät Eigentümerinnen und Eigentümern von Kulturdenkmälern, Bauwillige, Planerinnen und Planer in Belangen des Denkmalschutzes fachlich und rechtlich zu Vorhaben.
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