Ausländer und Personenstand
Unsere Mitarbeitenden im Bereich Ausländer- & Personenstand sind für die Erteilung, Verlängerung oder Ablehnung aller Formen der Aufenthaltstitel sowie Entscheidungen über arbeitsrechtliche Erlaubnisse für die im Landkreis wohnenden Ausländer oder Asylbewerber zuständig. Neben der Beteiligung in Visa-Verfahren werden auch Verpflichtungserklärungen bei Einladung von ausländischen Besuchern bearbeitet. Ferner wird über Anträge auf Änderung des Vor- und Familiennamens, soweit dies nicht bereits nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches durch die Standesämter erfolgen kann, entschieden. Vornamensänderungen werden durch die vier kreisangehörigen Städte in eigener Zuständigkeit bearbeitet.
Darüber hinaus gehört auch die Beratung sowie die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen für die kreisangehörigen Gemeinden unter 7500 Einwohner und der Stadt Heringen (Werra) zu den Aufgaben des Sachgebiets. Auf Antrag werden auch die deutsche Staatsangehörigkeit fest- und ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.