Hilfe für die Ukraine
Hilfe für die Ukraine
Der Krieg in der Ukraine hat bereits tausende Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat gezwungen. Auch im Landkreis Hersfeld-Rotenburg sind Geflüchtete angekommen, die hier bei uns Schutz suchen. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird sich gemeinsam mit den Städten und Gemeinden dieser Aufgabe stellen und bittet dabei auch die Bürgerinnen und Bürger um Hilfe.
Erste Schritte
- Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde an, in der Sie gerade wohnen.
- Beantragen Sie einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.
- Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes beim Fachdienst Migration Asyl.
- Eröffnen Sie ein Bankkonto.
- Melden Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder schnellstmöglich in Kindertagesstätten und Schulen an.
Wie melde ich mich im Landkreis Hersfeld-Rotenburg an?
Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung bei Ihrer Gemeinde freiwillig. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde wird aber dringend empfohlen.
Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde nutzen Sie bitte unseren Registrierungsbogen Ihr Pass oder die Pässe Ihrer Familie müssen ebenfalls vorgelegt werden.
Der Registrierungsbogen kann aber auch bei der Ausländerbehörde des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (Friedloser Str.12, Eingang A2, 36251 Bad Hersfeld) und beim Fachdienst Migration Asyl (Friedloser Str. 12, Gebäude A, Eingang A2, 36251 Bad Hersfeld) abgeholt werden.
Bitte legen Sie den ausgefüllten Bogen zusammen mit Ihrem Pass oder Ihren Pässen dem Einwohnermeldeamt vor. Den Registrierungsbogen erhalten Sie mit einer Bestätigung zurück. Damit sind Sie in Ihrer Gemeinde angemeldet.
Welche öffentlichen Verkehrsmittel können von Geflüchteten kostenlos genutzt werden?
Bei Vorlage eines ukrainischen Passen können Sie mit der Deutschen Bahn und dem NVV kostenlos fahren.
Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine
Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut ein nicht gelistetes Drittland. Demnach sind bei der Einreise von Heimtieren, die Bedingungen für die Einreise aus einem nicht-gelisteten Drittland zu erfüllen. Aufgrund der situationsbedingt zu erwartenden Flüchtlingswelle aus der Ukraine wurden vorübergehend erleichterte Bedingungen geschaffen.
Für die Einreise nach Deutschland bedeutet dies, dass Tierhalter mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen können ohne vorab eine entsprechende Genehmigung beantragen zu müssen.
Die Einreisenden werden gebeten, sich umgehend mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis).
Bitte melden Sie Ihr Heimtier:
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.Informationen für Jugendliche: Wie du in Europa geschützt wirst
Café Begegnung in Bad Hersfeld
In lockerer Atmosphäre treffen sich Menschen aus verschiedenen Nationen. Zur Zeit treffen sich viele Geflüchtete aus der Ukraine um sich auszutauschen. Bei Kaffee, Tee und Kuchen kann jeder erzählen, während die Kinder zwanglos spielen.
Dienstag & Donnerstag ab 15 Uhr
Kleine Industriestraße 1, 36251 Bad Hersfeld"Willkommenscafé Ukraine" in Bad Hersfeld
Um die Menschen vor Ort in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen, hat die Stadt Bad Hersfeld mit dem Landkreis Hersfeld Rotenburg und weiteren AkteurInnen vor Ort ein "Willkommenscafé Ukraine" eingerichtet. Angelehnt ist dieses an das "Sieben-Tage-Café" im Jahr 2015.
Das bedeutet, dass täglich ein "offener Raum" für geflüchtete UkrainerInnen angeboten wird. Diese Räume können auch zum Austausch mit bereits in Bad Hersfeld lebenden Ukrainerinnen und Ukrainern genutzt werden, um die Kommunikation und das Miteinander zu stärken und zu vertiefen. Wir möchten hiermit geflüchtete UkrainerInnen in Bad Hersfeld willkommen heißen, über Angebote und Möglichkeiten in Bad Hersfeld informieren (Integreat App) sowie Beratung und Unterstützung anbieten.
Angeboten werden unter anderem Sprachcafés, gemeinsame Mahlzeiten sowie Sportangebote und Spiel und Spaß für Kinder.
Wir weisen auf die allgemein geltenden Corona-Regeln des Landes Hessen sowie die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln hin, um sich und andere vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Fachbereichsleiterin Jutta Hendler (E-Mail: jutta.hendler@bad-hersfeld.de, Telefonnummer: 06621 201-750) sowie die WIR-Koordinatorin Willkommens- und Anerkennungskultur, Alexandra Klee-Richter, (E-Mail: alexandra.klee-richter@hef-rof.de, Telefonnummer: 06621 87-4312) gerne zur Verfügung.
Hilfe bei Gewalt gegen Frauen, Kinder und Schwangere in Not
Unterkünfte (Wohnraum im Landkreis Hersfeld-Rotenburg anbieten)
Wer eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchte, kann sich beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg melden. Wir suchen (auch als Mieter) Wohnraum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Fachdienst Migration-Asyl: migration-asyl@hef-rof.de. Alternativ erreichen Sie uns unter Telefon 06621 87 4366.
Bitte beantworten Sie folgende Fragen in der E- Mail:
- In welchem Ort befindet sich die Wohnung / das Haus?
- Wie groß ist die Wohnung / das Haus?
- Wie viele Zimmer hat die Wohnung / das Haus?
- Wie viele Bäder / WC´s ?
- Gibt es eine oder mehrere Küchen?
- Wie ist / sind die Küchen ausgestattet ? Was wird für die Küchenausstattung noch benötigt?
- Für wie lange können Sie die Wohnung zur Verfügung stellen?
- Ist die Wohnung bezugsfertig?
- Sind Sie bereit die Wohnung auch für Menschen aus anderen Ländern zur Verfügung zu stellen?
Kann ich einen Zuschuss für die Unterbringung von Geflüchteten erhalten?
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat sich dazu entschieden, den Anbietern von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine „Entlastungsleistungen“ zu zahlen, um die private Hilfsbereitschaft zu unterstützen. Werden ukrainische Flüchtlinge in privaten Wohnungen untergebracht, die über keinen abgeschlossenen Wohnbereich verfügen, so kann auf Antrag eine Entlastungsleistunggewährt werden. Sie ermöglicht es den Personen und Familien, die ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben, ihre anfallenden laufenden Kosten für Heiz- und Betriebskosten pauschal abgelten zu lassen. Sie ist zunächst auf ein halbes Jahr befristet. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Zahl der untergebrachten Personen.
Dafür muss eine Mietbescheinigung beim Fachdienst Migration Asyl (Telefon 06621 87 4366, E-Mail migration-asyl@hef-rof.de) vorgelegt werden. Diese Mietbescheinigung bezieht sich auf die eigenen Aufwendungen des Vermieters bzw. Eigentümers. Dem Vermieter wird dann eine monatliche Entlastungsleistung für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen zur Warmmiete gezahlt.
Antrag auf Entlastungsleistung
Kostenerstattung „kein abgeschlossener Wohnraum“Erste Person
100 Euro/Monat
Jede weitere Person
+ 25 Euro/Monat
2 Personen
125 Euro/Monat
3 Personen
150 Euro/Monat
4 Personen
175 Euro/Monat
5 Personen
200 Euro/Monat
6 Personen
225 Euro/Monat
Maximalbetrag
Gesamtbetrag darf 50 % der beim Vermieter/Eigentümer der anfallenden Kosten (Warmmiete) nicht übersteigen!
Wenn die bei Ihnen lebenden Flüchtlinge über einen eigenen Wohnbereich verfügen, können die vertraglich vereinbarte Mieten übernommen werden, sofern sie angemessen sind.
Sie als aufnehmende Personen und Familien schließen bitten mit den bei Ihnen lebenden Flüchtlingen einen Untermietvertrag oder Mietvertrag. Bei Untermietverhältnissen, klären Sie bitte vorher, ob dies im Rahmen des eigentlichen Mietverhältnisses möglich ist. Über den geschlossenen Mietvertrag kann der Mieter bzw. Eigentümer Kaltmiete und Betriebskosten geltend machen. Dafür müssen die angemessenen Höchstgrenzen gemäß der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ beachtet werden. Die gültigen, maximalen Beträge können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Die Beiträge stellen die Kaltmiete zuzüglich Betriebskosten ohne Heizung und ohne Strom dar.
Kostenerstattung „abgeschlossener Wohnraum“Personenzahl Wohnungsgröße Stadt Bad Hersfeld
Städte Rotenburg a.d.F., Bebra
Gemeinden
Alheim
Cornberg
Nentershausen
Ronshausen
WildeckStadt Heringen (Werra)
Gemeinden
Breitenbach a.H.
Friedewald
Hauneck
Haunetal
Hohenroda
Kirchheim
Ludwigsau
Neuenstein
Niederaula
Philippsthal
Schenklengsfeld1
bis 50 m²
395,00 Euro
345,00 Euro
367,00 Euro
2
bis 60 m²
453,00 Euro
383,00 Euro
386,00 Euro
3
bis 75 m²
528,00 Euro
463,00 Euro
455,00 Euro
4
bis 87 m²
651,00 Euro
535,00 Euro
541,00 Euro
5
bis 99 m²
726,00 Euro
570,00 Euro
621,00 Euro
Jede weitere Person
bis 12 m²
88,00 Euro
69,00 Euro
76,00 Euro
Wohnraumbörse
Wenn Sie aus der Ukraine gekommen sind und Wohnraum benötigen, wenden Sie sich bitte an die Ukraine-Hotline 06621 87 43 66 oder per Mail an antonia.roesner@hef-rof.de (montags bis freitags).
Если вы приехали из Украины и нуждаетесь в жилье, пожалуйста, свяжитесь с нами по телефону 06621 87 43 66 (г-жа Рёснер) или по электронной почте antonia.roesner@hef-rof.de. (с понедельника по пятницу)
Ich möchte Geflüchtete bei mir aufnehmen, wo kann ich mich hinwenden?
Wenn Sie eine Wohnung haben, die Sie gerne Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung stellen wollen, können Sie uns dies gerne mit den notwendigen Angaben (siehe oben) per E-Mail an migration-asyl@hef-rof.de mitteilen. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns natürlich vor allem auch über Wohnraum, der für einen längeren Zeitraum zur Verfügung steht.
Sofern Sie darüber hinausgehende Fragen haben, können Sie sich gerne auch oder telefonisch an 06621 87 4366 wenden.
Wohin wende ich mich, wenn ich auf der Flucht aus der Ukraine bin und noch keine Bleibe habe?
Geflüchtete aus der Ukraine, die nicht bei Bekannten oder Verwandten aufgenommen werden und keinen Wohnraum im Landkreis Hersfeld-Rotenburg finden, können sich an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) wenden. Die Nutzung von Regionalzügen und Bussen im öffentlichen Personennahverkehr ist für Flüchtlinge aus der Ukraine kostenfrei.
Adresse EAEH:
Ankunftshalle Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße; 35394 GießenAnreise mit der Bahn oder dem Bus:
Sie erreichen uns mit der Buslinie 17 Haltestelle "Stolzenmorgen" oder mit der Linie 1 , Haltestelle "Sophie-Scholl-Schule".)
Adresse EAEH:
Ankunftshalle Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße; 35394 Gießen
Anreise mit der Bahn oder dem Bus:
Sie erreichen uns mit der Buslinie 17 Haltestelle "Stolzenmorgen" oder mit der Linie 1 , Haltestelle "Sophie-Scholl-Schule".)
Aufenthaltstitel
Melden Sie sich bitte an, sobald Sie im Landkreis Hersfeld-Rotenburg angekommen sind. Das ist wichtig, um später soziale Leistungen (z.B. Geld für ihr Leben, eine Unterkunft oder eine Krankenversicherung) zu bekommen.
Mit unserem Registrierungsbogen sprechen Sie bitte bei der Ausländerbehörde des Landkreises Hersfeld-Rotenburg vor. Dort beantragen Sie den von Ihnen gewünschten Aufenthaltstitel.
Der Registrierungsbogen muss vorher dem Einwohnermeldeamt Ihres aktuellen Wohnortes vorgelegt haben. Bitte bringen Sie Ihren Pass und die Ihrer Familie mit.
Für die Beantragung des Aufenthaltstitels nutzen Sie bitte den "Antrag für ukrainische Staatsangehörige gem. § 24 AufenthG".
Lebensunterhalt
Ihnen stehen voraussichtlich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu. Leistungen nach dem SGB II sind beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg beim Fachdienst Migration SGB II zu beantragen. Wichtig ist aber, dass Sie vorher eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.
Zum Fachdienst Migration SGB II bringen Sie dann diese Unterlagen mit:
- ausgefülltes Antragsformular (gibt Ihnen der Fachdienst Migration SGB II)
- Reisepass oder anderes Ausweisdokument
- ausgefüllter Registrierungsbogen mit Erledigungsvermerken des Einwohnermeldeamts Ihres aktuellen Wohnortes und der Ausländerbehörde
Alternativ:
- Meldebescheinigung
- Bescheinigung der Ausländerbehörde über die Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz.
Mit der Leistungsgewährung werden Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.
Konto bei einer deutschen Bank eröffnen
Damit Geld an Sie ausgezahlt werden kann, benötigen Sie ein Konto bei einer Bank in Deutschland. Ein Konto bei einer deutschen Bank zu eröffnen, hängt von Ihren Ausweispapieren ab. Wie man ein Basiskonto eröffnen kann, das hat beispielsweise die Sparkasse festgelegt.
Der Fachdienst Migration Asyl übermittelt Ihre Daten nach Ihrer schriftlichen Einwilligung automatisch an die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt haben. Die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg wird Sie dann automatisch kontaktieren. Sie müssen dort nicht nachfragen.
Bis Sie ein Konto eröffnet haben, bekommen Sie Ihr Geld in bar ausgezahlt.
Arbeiten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Sie dürfen arbeiten, sobald Sie Ihren Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz bekommen haben. Liegt Ihnen der Aufenthaltstitel noch nicht vor oder haben Sie den Aufenthaltstitel noch nicht beantragt, müssen Sie auf jeden Fall bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Weitere Informationen und Hilfe bei der Arbeitssuche finden Sie beim Fachdienst Migration Asyl beim Projekt IdEE/IvAF.
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Kosten für eine Wohnung
Sollten Sie eine eigene Wohnung anmieten, müssen Sie Höchstgrenzen beachten. Die gültigen, maximalen Beträge können Sie der Tabelle entnehmen. Die Beträge stellen die Kaltmiete zuzüglich Betriebskosten ohne Heizung und ohne Strom dar.
Kostenerstattung „abgeschlossener Wohnraum“Personenzahl Wohnungsgröße Stadt Bad Hersfeld
Städte Rotenburg a.d.F., Bebra
Gemeinden
Alheim
Cornberg
Nentershausen
Ronshausen
WildeckStadt Heringen (Werra)
Gemeinden
Breitenbach a.H.
Friedewald
Hauneck
Haunetal
Hohenroda
Kirchheim
Ludwigsau
Neuenstein
Niederaula
Philippsthal
Schenklengsfeld1
bis 50 m²
395,00 Euro
345,00 Euro
367,00 Euro
2
bis 60 m²
453,00 Euro
383,00 Euro
386,00 Euro
3
bis 75 m²
528,00 Euro
463,00 Euro
455,00 Euro
4
bis 87 m²
651,00 Euro
535,00 Euro
541,00 Euro
5
bis 99 m²
726,00 Euro
570,00 Euro
621,00 Euro
Jede weitere Person
bis 12 m²
88,00 Euro
69,00 Euro
76,00 Euro
Gesundheit
Für die Versorgung bei Krankheit sind die Beantragung eines Aufenthaltstitels und die Beantragung von Leistungen nach Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erforderlich. Danach werden Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Bitte nehmen Sie nach Ihrer Ankunft auf jeden Fall Kontakt zu einem Arzt auf. Klären Sie die in Deutschland notwendigen Impfungen ab. Holen Sie notwendige Impfungen bitte nach.
Wenn Sie eine lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung haben, rufen Sie die Telefonnummer 112 an oder melden Sie sich bitte direkt in der Notaufnahme eines Krankenhauses. Bei anderen akuten Erkrankungen rufen Sie bitte den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117 an.
Sprache, Schule & Bildung
Sprachkurse:
Sobald Sie einen Aufenthaltstitel beantragt haben, dürfen Sie einen Deutschkurs besuchen. Dieser Deutschkurs heißt Integrationskurs und ist kostenlos. Den Antrag dafür stellen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Weil aktuell sehr viele Flüchtlinge an den Kursen teilnehmen wollen, gibt es erhebliche Wartezeiten bei den Integrationskursen.
Die Volkshochschule des Landkreiseses Hersfeld-Rotenburg bietet Deutschkurse für Flüchtlinge aus der Ukraine an. Die Kurse sind kostenlos. Sie können sich online bei der VHS anmelden.
Kindertagesstätte:
Ob Ihr Kind oder Ihre Kinder eine Kindertagesstätte besuchen können, erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung.
Kinder in der Schule anmelden:
Es besteht eine Schulpflicht für Kinder, die aus der Ukraine geflohen sind, sobald die Kinder mit ihren Eltern bei ihrer Wohngemeinde gemeldet sind. In der Schule lernen die Kinder zuerst viel Deutsch und bekommen Kontakte zu anderen Kindern in ihrem Alter.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Schule vor Ort oder mit dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis auf.
Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis
Rathausstraße 8
36179 Bebra
Telefon 06622 914-281 oder 06622 914 - 0
Fax 06622 914 - 119
E-Mail: poststelle.ssa.bebra@kultus.hessen.de
Schuleingangsuntersuchungen werden im Gesundheitsamt in Bad Hersfeld durchgeführt. Bitte kontaktieren Sie den Jugendärztlichen Dienst für einen Termin.
Benötigte Daten:
Name des Kindes sowie das Geburtsdatum
Kontaktdaten unter denen das Kind erreichbar ist (z. Bsp. die aufnehmende Familie)
Sie wollen helfen?
Die derzeitige Lage ist völlig ungewiss. Niemand kann verlässlich einschätzen, wie sich die Situation entwickeln wird. Aber es ist abzusehen, dass die Zahl der Geflüchteten noch steigen wird. Weil die bestehenden Kapazitäten beschränkt sind, wird zusätzlich Wohnraum benötigt, der auch für einen längeren Zeitraum zur Verfügung steht. Wer Wohnraum Geflüchteten aus der Ukraine überlassen kann, kann sich beim Landkreis per E-Mail an migration-asyl@hef-rof.de melden oder unter Telefon 06621 87 43 66.
Wer darüber hinaus generelle Hilfsangebote machen möchte oder sich ehrenamtlich in der Ukrainehilfe engagieren möchte, sollte sich beim Fachdienst Migration-Asyl des Landkreises unter hilfe.ukraine@hef-rof.de melden oder per Telefon unter 06621 87 4366.
Sachspenden nimmt beispielsweise der Christliche Hilfsdienst (CHD) samstags von 10 bis 12 Uhr (Ab Mai nur noch der erste Samstag im Monat) im CHD-Lager, kleine Industriestraße 11 in Bad Hersfeld an. Folgende Sachspenden werden angenommen: Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel (gut verpackt und beschriftet). Kontakt: Telefonisch unter 06621- 9 313 988 und per Mail an info@chd-hef.de.
Die Hilfsorganisationen bitten für einen gezielteren Einsatz um Geldspenden. Wer Geld spenden möchte, kann unter zahlreichen Organisationen wählen (zum Beispiel Diakonie Katastrophenhilfe, Aktion Deutschland hilft, Bündnis Entwicklung hilft, eine bundesweite Auswahl finden Sie hier.)
Sie möchten Zeit spenden? Ehrenamtliche gesucht
Sie möchten den Landkreis Hersfeld Rotenburg im Rahmen der Ukrainekrise unterstützen und sich ehrenamtlich engagieren? Wissen aber nicht an wen Sie sich wenden können? Oder Sie sind bereits im Rahmen eines ehrenamtlichen Netzwerkes aktiv oder möchten Ihre Unterstützung anbieten?
Konkrete Aufgaben können sein:
- Unterstützung bei der Wohnungssuche oder im Alltag
- Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen oder zum Vereinssport
- Hausaufgabenhilfe, Sprachförderung durch Gespräche
- gemeinsame Freizeitaktivitäten, Sportmöglichkeiten in Vereinen vorstellen und Begleitung in die Vereine, Alltagswissen weitergeben
- ...und vieles mehr
Die Patinnen und Paten bestimmen selbst den Umfang ihres Engagements. Sie sind Begleitung auf Zeit und unterliegen der Schweigepflicht.
- Das können Paten von uns erwarten:
- Sozialpädagogische Beratung und Begleitung
- Regelmäßige Treffen mit anderen Familienpaten und den Ehrenamtskoordinatorinnen zum Informations- und Erfahrungsaustausch
- Ehrenamtsversicherung
- Kooperationsvereinbarung
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Gründung eines ehrenamtlichen Netzwerkes in Ihrer Gemeinde.
Wenn Sie Interesse an einer Patenschaft oder Fragen zum Ehrenamt haben, wenden Sie sich bitte an:
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Sie möchten Übersetzungshilfe anbieten?
Sie sprechen Ukrainisch oder Russisch und Deutsch? Sie möchten gerne ehrenamtlich für Geflüchtete aus der Ukraine übersetzen? Dann melden Sie sich gerne per E-Mail an migration-asyl@hef-rof.de oder per Telefon 06621 87 4366
Folgende Informationen von Ihnen sind hilfreich:
- Wie gut sprechen Sie die Sprache?
- Können Sie mündlich und/oder schriftlich helfen?
- Zu welchen Zeiten stehen Sie zur Verfügung?
- Ihre Telefonnummer
- Ihre Emailadresse
- Ihr Wohnort (um Wege zum Übersetzungstermin möglichst kurz zu halten)
Sie haben sich zur ehrenamtlichen Hilfe gemeldet, aber noch nichts vom Landkreis gehört?
Vielen Dank für Ihr Unterstützungsangebot, das Sie uns mitgeteilt haben. Eine erneute Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich. Wir haben viele Unterstützungsangebote erhalten und sind dankbar für diese große Hilfsbereitschaft. Wir sind fortllaufend dabei, die Hilfsangebote zu sortieren und zu strukturieren. Wir melden uns umgehend bei Ihnen, sobald Ihre Hilfe notwendig wird.
Werden Sachspenden benötigt?
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft mitzuhelfen. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg sammelt keine Sachspenden, auch keine, die etwa an die ukrainische Grenze gefahren werden.
Sachspenden nimmt aber beispieltsweise der Christliche Hilfsdienst (CHD) jeden Donnerstag von 17 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 12 Uhr im CHD-Lager, kleine Industriestraße 11 in Bad Hersfeld an. Folgende Sachspenden werden angenommen: Bekleidung für jedes Alter, Grundnahrungsmittel sowie Hygieneartikel (gut verpackt und beschriftet). Kontakt: Telefonisch unter 06621- 9 313 988 und per Mail an info@chd-hef.de. Die Hilfsorganisationen bitten für einen gezielteren Einsatz um Geldspenden. Wer Geld spenden möchte, kann unter zahlreichen Organsiationen wählen (zum Beispiel Diakonie Katastrophenhilfe, Aktion Deutschland hilft, Bündnis Entwicklung hilft, eine bundesweite Auswahl finden Sie hier.)
Die bekannten Hilfsorganisationen bieten gezielte Hilfe vor Ort. Wichtig ist, dass bekannte Zufahrtswege für diese offen und zugänglich bleiben.